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Auf Antrag der Koalitionsfraktionen wurden insgesamt 36 Änderungen an dem Gesetzentwurf des Jahressteuergesetz vorgenommen



VOLK: Jahressteuergesetz unterstreicht die steuerpolitische Arbeit der Koalition
BERLIN. Zu den abschließenden Beratungen des Jahressteuergesetzes erklärt der Obmann der FDP-Bundestagsfraktion im Finanzausschuss und Vorsitzender der Arbeitsgruppe Steuern und Finanzen der FDP-Bundestagsfraktion Daniel VOLK: Auf Antrag der Koalitionsfraktionen wurden insgesamt 36 Änderungen an dem Gesetzentwurf vorgenommen, damit haben wir nicht nur unseren parlamentarischen Einfluss geltend gemacht, sondern auch wesentliche Ziele der FDP-Bundestagsfraktion umgesetzt.

Gleichgeschlechtliche eingetragenen Lebenspartnerschaften werden, wie im Koalitionsvertrag festgelegt, steuerrechtlich gleichstellt, indem sie beim Erbschaftsteuerrecht rückwirkend zum 1. August 2001 mit Ehen gleichgestellt werden.

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Es gibt keine Verschärfung bei der Erbschaftsteuer. Wir sorgen dafür, dass der Mittelstand bei der Unternehmensnachfolge nicht über Gebühr belastet wird.

Beim häuslichen Arbeitszimmer haben wir die Fehler, die die SPD in ihrer Regierungsverantwortung gemacht hat, repariert. Getreu dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird das steuerliche Abzugsverbot für die Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers aufgehoben. Künftig können bis zu 1.250 Euro geltend gemacht werden, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Wir werden aber weiterhin daran arbeiten, dass es zu einer Vereinfachung durch Pauschalierung kommt.



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