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Steuervereinfachungsgesetz 2011 – Selbst „Reförmchen“ soll verschoben werden



Der Bund der Steuerzahler kritisiert, dass aus dem ambitionierten Projekt Steuervereinfachung der Bundesregierung nur noch ein winziges Reförmchen übrig geblieben ist. Zudem sollen die geplanten Veränderungen nun auch noch verschoben werden. Nach einem Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums sollen die geplanten Vereinfachungen erst in einem Jahr wirksam werden. Diese Vorgehensweise ist für den Bund der Steuerzahler inakzeptabel.

Zudem fordert der Bund der Steuerzahler Nachbesserungen. Das betrifft nicht nur den Zeitplan, sondern auch den Inhalt. Bekanntlich verlässt zwar kein Gesetzentwurf den Bundestag so wie er eingebracht wurde, in diesem Fall ist aber wesentlich mehr als nur ein Feinschliff nötig. Es liegen weitere Vereinfachungsvorschläge auf dem Tisch, die unbedingt berücksichtigt werden müssen.

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So zum Beispiel die Einführung eines pauschalen Abzugsbetrages für die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer oder eine Bagatellgrenze bei der Abgeltungsteuer oder die Wiedereinführung der Abzugsfähigkeit der privaten Steuerberatungskosten. Das sind alles Vorschläge, die rückwirkend zum 1. Januar 2011 eingeführt werden könnten. Etwas aufwendiger – aber machbar – ist dagegen die rückwirkende Einführung eines erhöhten Werbungskostenpauschbetrages für Arbeitnehmer. Dieser muss im Lohnsteuerabzugsverfahren umgesetzt werden.

Bei der jetzt angedachten Verschiebung einzelner Regelungen muss auch bedacht werden, dass in der Öffentlichkeit bereits vielmals der Eindruck entstanden ist, dass der höhere Pauschbetrag bereits gilt. Wenn das jetzt nicht schnellstmöglich umgesetzt wird, fühlen sich die Steuerzahler getäuscht. Der Bund der Steuerzahler fordert gerade die Parlamentarier zum entschlossenen Handeln auf, denn letztendlich entscheidet der Bundestag über die Steuervereinfachungen.



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