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Riester-Zulagen auch für nicht förderberechtigte Mini-Jobber, Selbständige und Ehepartner



Auch Sparer, die eigentlich nicht förderberechtigt sind, können sich die staatlichen Zuschüsse für die Riester-Rente sichern. Wie Minijobber, Selbständige und Ehepartner, die keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen, Zulagen bekommen können, erklärt die unabhängige Initiative „Altersvorsorge macht Schule“, an der sich die Bundesregierung, die Deutsche Rentenversicherung, die Volkshochschulen und andere Partner beteiligen.

Wer als Minijobber einen zusätzlichen Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von zur Zeit 4,9 Prozent zahlt, wird zum Pflichtversicherten und hat neben dem kompletten Leistungspaket der gesetzlichen Rentenversicherung nun Anspruch auf die staatlichen Zulagen. Bei 400 Euro Gehalt sind das 19,60 Euro im Monat. Als Geringverdiener müssen nur 60 Euro im Jahr oder fünf Euro im Monat in den Riester-Vertrag eingezahlt werden, um 154 Euro Grundzulage jährlich zu bekommen. Pro Kind gibt 185 Euro Kinderzulage und für jedes ab dem 1. Januar 2008 geborene Kind sogar 300 Euro pro Jahr.

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Ehepartner, die selbst keinen Anspruch haben, können Riester-Zulagen bekommen, wenn ihr Partner unmittelbar förderberechtigt ist und „riestert“. Beim so genannten „Huckepack-Riestern“ können sie einen eigenen Riester-Vertrag abschließen und bekommen alle Zulagen – sogar ohne eigene Beiträge zu zahlen. Dank des Riester-Vorteils für Verheiratete kann zum Beispiel ein nicht förderungsberechtigter Selbständiger seinen Ehepartner als Minijobber einstellen, der eigene Rentenbeiträge zahlt, so förderberechtigt wird und den selbständigen Partner „huckepack“ nehmen kann.

Ausführliche Informationen zu allen Aspekten der zusätzlichen finanziellen Absicherung fürs Alter gibt es in den Kursen von „Altersvorsorge macht Schule“. Mehr dazu erhalten Sie auch im Internet unter www.altersvorsorge-macht-schule.de oder telefonisch unter 0800 10004800.



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