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Verheiratete profitieren besonders von der Riester-Rente



Wenn Ehepaare riestern und nur einer von beiden unmittelbar förderberechtigt ist, muss auch nur einer Beiträge zahlen und trotzdem bekommen beide die staatlichen Zulagen.

Bei Ehepaaren kann auch der Partner von der Riester-Förderung profitieren, der eigentlich nicht förderberechtig ist, etwa weil er selbstständig arbeitet oder kein Einkommen hat. Lediglich der direkt Förderberechtige zahlt vier Prozent seines Vorjahreseinkommens in seinen Vertrag ein, aber beide bekommen die volle Grundzulage von 154 Euro jährlich. Dazu muss nur jeder einen eigenen Vertrag abgeschlossen haben. Einzig der Steuervorteil des Sonderausgabenabzugs wird dem beitragsfreien Partner nicht gewährt.

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Bei einer Scheidung fällt die Förderung für den nicht berechtigten Partner weg. Geschiedene können ihren Vertrag mit der erhaltenen Förderung „mitnehmen“ und ruhen lassen. Bei einer späteren sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung kann der Vertrag mit eigenen Beiträgen weitergeführt werden. Wird der Vertrag gekündigt, müsste die Förderung zurückgezahlt werden.



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