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Artikel-Schlagworte: „Riester Förderung“



Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher EU-Vorgaben

Das Bundeskabinett hat heute das Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher EU-Vorgaben auf den Weg gebracht. Hierzu erklärt das Bundesministerium der Finanzen:
Mit dem Gesetz sollen dringend erforderliche Anpassungen des deutschen Steuerrechts an europarechtliche Vorgaben vorgenommen werden.
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Zulagenantrag für 2007 nur noch bis Jahresende möglich

Nach wie vor vergessen viele Riester-Sparer, ihre Zulagen zu beantragen. Ein großer Fehler, denn dadurch verschenken sie bares Geld. Nur noch bis Ende dieses Jahres kann der Zulagenantrag für 2007 gestellt werden – sonst entfällt die staatliche Förderung für diesen Zeitraum.
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Altersvorsorge mit Steuerersparnis, Steuern sparen mit Riester und Rürup

(openPR) – Wer zum Jahresende noch eine Altersvorsorge mit Steuerersparnis sucht, sollte sich die staatlich geförderte Riester-Rente oder Basis-Rente einmal genauer ansehen. Aber nicht beide Produkte lohnen sich für Arbeitnehmer und Selbstständige gleichermaßen.
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Mehr als die Hälfte vom Staat bei der Riester-Rente

Gerade Menschen mit geringem Einkommen und Familien mit Kindern profitieren besonders von einem Riester-Vertrag. Denn der Staat übernimmt oft mehr als die Hälfte der Beiträge.
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Studierende können ab fünf Euro pro Monat von Riester-Zulagen profitieren

Studierende haben in der Regel wenig Geld und viele Ausgaben. Dennoch sollten auch sie sich jetzt schon Gedanken über ihre Finanzen im Ruhestand machen. Die Initiative „Altersvorsorge macht Schule“ rät, spätestens ab Mitte 20 in die private Altersvorsorge einzusteigen und empfiehlt Studierenden die staatlich geförderte Riester-Rente. Denn wer früher anfängt, profitiert vom Zinseszinseffekt und kann auf lange Sicht mit kleineren Sparbeträgen ein weiches Polster fürs Alter anlegen.
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Mit der Wohnriester Geld sparen

Lübeck (ots) – Geld sparen mit dem Wohnriester – Häuslebauer haben allen Grund zur Freude: Die selbst genutzte Wohnimmobilie wird wieder staatlich gefördert. Mit dem neuen Eigenheimrentengesetz, auch Wohnriester genannt, rückt der Traum vom mietfreien Wohnen im Alter für viele in greifbare Nähe. Bislang gab es Riester-Zulagen für private Rentenversicherungen, Fondssparprodukte und Banksparpläne. Nun können Eigenheimwerber die Zulagen für die Tilgung ihrer Wohnungsbaudarlehen verwenden. Dazu wurde die „Riester-Förderungspalette“ um Baudarlehen, Bausparverträge und um Riester-Renten mit der Option auf einen späteren Baukredit erweitert.
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Zehn Fragen zu Wohn-Riester

(openPR) – Schwäbisch Hall, 12. November 2008 – Im November kommen die ersten zertifizierten Wohn-Riester-Verträge auf den Markt. Doch wie funktioniert der „Wohn-Riester“ eigentlich und wer kann ihn nutzen? Jochen Maier, Bereichsleiter Marketing bei der Bausparkasse Schwäbisch Hall, beantwortet die zehn wichtigsten Fragen.
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Bis 31. Dezember 2008 Riester Zulagen sichern

Innerhalb von zwei Jahren müssen Riester-Sparer den Antrag für ihre staatlichen Zulagen stellen, sonst ist der Anspruch auf die Zuschüsse komplett verloren. Deshalb müssen die Zulagen für das Jahr 2006 bis Ende 2008 beim Anbieter beantragt werden. Darauf weist die unabhängige Initiative „Altersvorsorge macht Schule“ hin, die von der Bundesregierung, der Deutschen Rentenversicherung und weiteren Partnern getragen wird.
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