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Archiv für die Kategorie „Umsatzssteuer“



BFH VII R 4/08 – Rückforderung berichtigter Vorsteuer gegenüber dem Zessionar

Hat der Unternehmer einen Umsatzsteuervergütungsanspruch abgetreten und das Finanzamt den Vergütungsbetrag an den Zessionar ausgezahlt, entsteht ein Rückzahlungsanspruch gegen den Zessionar, wenn und soweit der Vergütungsanspruch auf einem später gemäß Â§ 17 UStG berichtigten Vorsteuerabzug beruhte.

Der Rückzahlungsanspruch setzt die Feststellung voraus, dass die Ereignisse, die gemäß Â§ 17 UStG die Vorsteuerberichtigung erfordern, diejenigen Umsätze betreffen, auf deren Besteuerung der abgetretene Vergütungsanspruch beruhte. Verbleibt nach Abzug der berichtigten Vorsteuern in dem von der Zession betroffenen Voranmeldungszeitraum noch ein negativer Umsatzsteuerbetrag, so ist die Rückforderung in Höhe dieses Restbetrags nicht gerechtfertigt (Fortentwicklung der Rechtsprechung).
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BFH XI R 18/08 – Kein Abzug von Vorsteuerbeträgen aus Kosten für die Errichtung eines ausschließlich privat genutzten Anbaus

Errichtet ein Unternehmer ein ausschließlich für private Wohnzwecke zu nutzendes Einfamilienhaus als Anbau an eine Werkshalle auf seinem Betriebsgrundstück, darf er den Anbau nicht seinem Unternehmen zuordnen, wenn beide Bauten räumlich voneinander abgrenzbar sind. In diesem Fall steht ihm kein Vorsteuerabzug aus den Kosten für die Errichtung des Anbaus zu.
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Umsatzsteuer Senkung bei Hotelübernachtungen

openPR – „Im Zuge des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes wurde der Umsatzsteuersatz für Beherbergungsdienstleistungen seit Jahresanfang von 19 % auf 7 % abgesenkt“, sagt Gerhard Wagner, Steuerberater und Rechtsbeistand bei der Regensburger Steuerberatungsgesellschaft SH+C Wagner Bumes Winkler GmbH. Die Steuersatzreduzierung betrifft sowohl Umsätze des Hotelgewerbes als auch Ãœbernachtungen in Pensionen, Fremdenzimmern und vergleichbaren Einrichtungen.
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BFH XI R 71/07 – Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten einer in den Jahren 1993 und 1994 errichteten und steuerpflichtig vermieteten Sporthalle

BUNDESFINANZHOF Die Entscheidung ist nachträglich zur Veröffentlichung bestimmt worden.
Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten einer in den Jahren 1993 und 1994 errichteten und steuerpflichtig vermieteten Sporthalle
1. Ob der Leistungsempfänger ein Grundstück i.S. des § 9 Abs. 2 UStG 1993 ausschließlich für Umsätze verwendet, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen, richtet sich nach der zutreffenden umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung und nicht nach einer davon abweichenden Steuerfestsetzung gegenüber dem Leistungsempfänger.
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Betrieb eines Blockheizkraftwerks im eigenen Haus

Viele Immobilieneigentümer betreiben in den eigenen Immobilien ein Blockheizkraftwerk welches mehr Strom erzeugt als man selber verbraucht und verkauft den Rest an einen Energieversorger. Die Umsatzsteuer aus den Anschaffungskosten des Blockheizkraftwerks können beim Finanzamt als Vorsteuer abgezogen werden.
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Steuererklärung Abgabe Termine für 2009

1. Steuererklärungen für das Kalenderjahr 2009
2. Fristverlängerung

Abgabetermine 2009 für die Steuererklärung, Gewerbesteuererklärung, Umsatzsteuererklärung, Körperschaftsteuererklärung

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Berechnung der abzuführenden Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten

Ãœblicherweise wird die Umsatzsteuer nach „vereinbarten“ Entgelten berechnet. Dies bedeutet, dass die Umsatzsteuer auf Ausgangsumsätze dann fällig wird, wenn der Umsatz getätigt ist. Für den Unternehmer ist dies ungünstig, da die Zahlung des Kunden oftmals erheblich später zufließt, er also gegenüber dem Finanzamt hinsichtlich der Umsatzsteuer in Vorleistung treten muss. Unter bestimmten Bedingungen kann die Umsatzsteuer auch nach vereinnahmten Entgelten berechnet werden, d. h. die Umsatzsteuer auf Ausgangsumsätze ist erst dann fällig, wenn der Kunde seine Rechnung tatsächlich zahlt.
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Kleinunternehmer und die Umsatzsteuer

Kleinunternehmer mit einem Umsatz pro Jahr von nicht mehr als 17.500 Euro sind von der Umsatzsteuer befreit. Doch das ist oft gar nicht günstig. Grund: Wer selbst Umsatzsteuer zahlt, darf die Umsatzsteuer, die er an andere Unternehmen zahlen muss, abziehen.
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Anträge, Abschreibungen und Umsatzsteuer-Vorauszahlung

Der Jahreswechsel steht an. Auch in Sachen Steuererklärung kann für Selbstständige der 31. Dezember 2009 ein entscheidendes Datum sein, wenn zum Jahresende viele steuerliche Fristen ablaufen. Deshalb sollten Selbstständige jetzt prüfen, ob sie bis zum 31.12.2009 noch wichtige Unterlagen beim Finanzamt einreichen müssen und ob sich ab 1. Januar 2010 steuerliche Veränderungen einstellen.
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Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher EU-Vorgaben

Das Bundeskabinett hat heute das Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher EU-Vorgaben auf den Weg gebracht. Hierzu erklärt das Bundesministerium der Finanzen:
Mit dem Gesetz sollen dringend erforderliche Anpassungen des deutschen Steuerrechts an europarechtliche Vorgaben vorgenommen werden.
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