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Archiv für die Kategorie „Kinder“



Kinderfreibetrag und Kindergeld

Für volljährige Kinder in Berufsausbildung erhalten Eltern Kindergeld oder die steuerlichen Freibeträge nur dann, wenn die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes nicht höher sind als 7 680 EUR im Jahr. Darauf müssen Sie besonders achten, wenn Ihr Kind als Auszubildender, Beamtenanwärter, Lehramtsanwärter oder Student Einnahmen in beträchtlicher Höhe hat. Wird die Einkommensgrenze auch nur um 1 EUR überschritten, werden alle kindbedingten Vergünstigungen komplett gestrichen. Dies ist bitter, wenn ein paar Euro darüber entscheiden, ob Sie 1 848 Euro Kindergeld bzw. die steuerlichen Freibeträge in Höhe von 5 808 EUR bekommen oder nicht. An dieser Entscheidung hängen weitere Vergünstigungen, so bei Beamten auch die Familienzuschläge.
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Einnahmen volljähriger Kinder in Berufsausbildung, nicht nur Werbungskosten, sondern auch Sozialversicherungsbeiträge können abgezogen werden

Das Bundesverfassungsgericht hatte Anfang 2005 entschieden, dass von den Einnahmen volljähriger Kinder in Berufsausbildung nicht nur Werbungskosten, sondern auch Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden dürfen. Falls auf diese Weise der maßgebende Einkommensgrenzbetrag von 7 680 Euro unterschritten wird, haben die Eltern Anspruch auf das Kindergeld oder auf die steuerlichen Freibeträge (BVerfG-Urteil vom 11.1.2005, 2 BvR 167/02). Nicht eindeutig geklärt ist bislang, was außer den Sozialversicherungsbeiträgen sonst noch alles von den Einnahmen des Kindes abgezogen werden darf.
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Elterngeld berechnen

Am 29.9.2006 wurde das „Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes“ (BEEG) vom Bundestag verabschiedet, und auch der Bundesrat hat am 3.11.2006 zugestimmt. Danach können Eltern das neue Elterngeld für Kinder erhalten, die ab dem 1.1.2007 geboren werden. Der Elternteil, der im ersten Lebensjahr des Kindes seine Erwerbstätigkeit unterbricht oder auf höchstens 30 Wochenstunden reduziert, erhält einen finanziellen Ausgleich für den Einkommensausfall.
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Steuerermäßigung bei Berufsausbildung, Studium der Kinder

Es ist ja heute keine Seltenheit, dass Kinder über 27 Jahre immer noch oder schon wieder in Berufsausbildung sind oder aus anderen Gründen am Tropf der Eltern hängen. Da stellt sich die Frage, ob Sie Ihre Zahlungen wenigstens als Unterhaltsleistungen nach § 33a Abs. 1 EStG absetzen können. Die Antwort interessiert ab kommendem Jahr noch mehr, weil die Altersgrenze für das Kindergeld dann auf 25 Jahre herabgesetzt wird.
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Online Buchhaltungssystem der Steuerberatung

Ab 2005 sind Unternehmen verpflichtet, Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Lohnsteuer-Bescheinigungen und -anmeldungen dem Finanzamt online zu übermitteln. Zusätzlich ist das neue Formular zur Einnahmeüberschussrechnung (EÃœR), das am 24. Januar 2005 vom Finanzministerium herausgegeben worden ist, von Selbständigen und Gewerbetreibenden für das Jahr 2005 erstmals elektronisch abzugeben. Mit dem kostenlosen Online-Buchhaltungssystem der Steuerberatung Dr. Stölzel unter www.der-online-steuerberater.de lassen sich nicht nur die Steueranmeldungen bequem per Knopfdruck erledigen: Auch sämtliche neuen gesetzlichen Vorgaben, wie der EÃœR-Vordruck, werden jeweils umgehend in das Software-Programm integriert.
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