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Anpassung der Steuervorauszahlungen – Stundung von Steueransprüchen



Anpassung der Steuervorauszahlungen
Die aktuell schwache Konjunktur erfordert von den Unternehmen die Nutzung aller Möglichkeiten zur Sicherung einer ausreichenden Liquidität.


Insoweit kommt einer Anpassung der Steuervorauszahlungen an die schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen große Bedeutung zu. Die rückläufigen Gewinne sollten zum Anlass genommen werden, die Steuervorauszahlungen mittels Herabsetzungsantrag an die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse anzupassen.

Stundung von Steueransprüchen
Anstehende Steuerzahlungen können auf Antrag vom Finanzamt gestundet werden. Dies kann in kritischen Liquiditätssituationen sehr hilfreich sein.

Quelle: 100 Steuertipps für das Jahr 2010 – Steuerberater Uwe Diekmann www.gds-steuerberatung.de



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