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Steuern



Steuerabgaben
Als Steuer wird eine Geldleistung ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung bezeichnet, die ein öffentlich-rechtliches Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen Personen auferlegt, die einen steuerlichen Tatbestand verwirklichen, wobei die Erzielung von Einnahmen wenigstens Nebenzweck sein sollte.

Das Wort „Steuer“ kommt aus dem Althochdeutschen stiura, was Stütze bedeutet und im Sinne von Unterstützung, Hilfe oder auch Beihilfe verwendet wurde. Aus den ursprünglich als Naturalabgaben in Form von Sach- oder Dienstleistungen erhobenen Steuern sind heute reine Geldleistungen geworden.
Steuern sind die Haupteinnahmequelle eines modernen Staates und das wichtigste Instrument zur Finanzierung der staatlichen Aufgaben, daneben jedoch durch die finanziellen Auswirkungen auf alle Bürger und die komplexe Steuergesetzgebung ein andauernder politischer und gesellschaftlicher Streitpunkt.
Die Steuern werden unterschieden nach der volkswirtschaftlichen Einordnung, dem Steuergegenstand, der Verwaltungs- und Ertragshoheit und der Besteuerungsart. In jeder Volkswirtschaft sind die wichtigsten Steuerarten die Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Einfuhrsteuer (Zoll).

Steuergruppen nach volkswirtschaftlicher Einordnung
Produktionsabgaben werden auf im Inland hergestellte und verbrauchte Waren und Dienstleistungen erhoben (Umsatzsteuer). Importabgaben werden auf aus dem Ausland eingeführte Waren erhoben (Zoll). Ertragsteuern werden auf erwirtschaftetes Einkommen erhoben (Einkommen-, Lohn- und Körperschaftsteuer)

Besitzsteuern werden auf Vermögensgegenstände erhoben (Grundsteuer, Vermögensteuer).

Steuergruppen nach Steuergegenstand
Umweltsteuern bezeichnet die Zusammenfassung der Steuern auf Energieverbrauch, Emissionen, Verkehr und schädliche Stoffausbringung (Stromsteuer, Mineralölsteuer). Aufwandsteuern bezeichnet die Steuern, denen ein kalkulatorischer staatlicher Kostenaufwand gegenübersteht (Jagdsteuer, Hundesteuer, Zweitwohnsitzsteuer). Verbrauchsteuern werden auf eine verbrauchsabhängige Nutzung erhoben (Getränkesteuern, Tabaksteuer, Stromsteuer).

Steuergruppen nach Verwaltungs- und Ertragshoheit
Grundsätzlich erfolgt die Abgrenzung bezüglich der Verwaltungshoheit, also dem Recht bzw. der Pflicht zur Steuerbeitreibung und der Ertragshoheit, also dem Recht der Steuerverwendung in: Bundessteuern, Landessteuern, Gemeindesteuern, Gemeinschaftssteuern

Steuergruppen nach Besteuerungsart
Direkte und indirekte Steuern, Besitzsteuer und Verkehrssteuer, Personen- und Realsteuern

Steuern zahlen
Jede Bürger, der ein Einkommen erwirtschaftet oder bezieht, muss Einkommensteuer bezahlen (bei Arbeitnehmern heißt sie Lohnsteuer, weil sie automatisch vom Lohn abgezogen wird). Die Höhe der Einkommenssteuer ist von der Höhe des Einkommens abhängig. Selbständige, die nicht Angestellte ihres Unternehmens sind., also Einzelunternehmer oder Gesellschafter von Personengesellschaften) bezahlen daher keine Einkommensteuer, wenn Sie keine Gewinne, sondern Verluste erwirtschaften.

Jedes Finanzamt hilft:
Bei Fragen zur Steuererklärung kann sich jeder Steuerbürger, direkt an das zuständiges Finanzamt wenden. Dieses erteilt gerne Auskunft bei Fragen die im Zusammenhang mit dem Thema:

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