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Einkommensteuer



Einkommensteuer Deutschland
Gut zu wissen ist es, dass durchschnittliche Bürger in Deutschland mehr als die Hälfte des Jahres für Vater Staat arbeitet, denn die Steuern und Sozialen Abgaben machen immerhin mehr als die Hälfte des Einkommens aus. Diese Einkommensteuer wird auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben. Die Grundlage für die Bemessung ist das zu versteuernde Einkommen des Steuerpflichtigen.

Kapitalertragsteuer /jetzt Abgeltungssteuer, Lohnsteuer, Bauabzugsteuer, Aufsichtsratsteuer sind die Erhebungsformen. Diese werden unter anderem auch als sogenannte Quellensteuern bezeichnet, weil der Abzug direkt an der Quelle stattfindet.

Festgesetzt und erhoben wird die Einkommensteuer vom zuständigen Finanzamt, in dessen Bezirk der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz hat.

Die Berechnung des zu versteuernden Einkommen
Ermittlung der Einkünfte für das Jahr aus den Einkunftsarten
1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
2. Einkünfte aus Gewerbebetrieb
3. Einkünfte aus selbständiger Arbeit
4. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
5. Einkünfte aus Kapitalvermögen
6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
7. Sonstige Einkünfte
= Zwischensumme
+ Hinzurechnungsbetrag
./. ausgleichsfähige negative Summe der Einkünfte
= Zwischensumme

= Summe der Einkünfte
./. Altersentlastungsbetrag für vor dem 2. Januar 1941 Geborene
./. Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, 1.308 €
./. Freibetrag für Land- und Forstwirte, 670 € / 1.340 €

= Gesamtbetrag der Einkünfte
./. Verlustabzug
./. Sonderausgaben, die nicht Vorsorgeaufwendungen sind
./. Vorsorgeaufwendungen, einschließlie0lich Altersvorsorge
./. Freiwillige zusätzliche Altersvorsorge
./. Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art
./. zumutbare Belastung von …… % des Gesamtbetrag der Einkünfte
./. Unterhalt an bedürftige Personen
./. Ausbildungsfreibetrag
./. Beschäftigung einer Hilfe im Haushalt
./. Behindertenpauschbetrag
./. Hinterbliebenen-Pauschbetrag
./. Pflege-Pauschbetrag
./. Kinderbetreuungskosten
./. Abzugsbetrag für Förderung des Wohneigentums
+ hinzuzurechnende Einkünfte nach Außensteuergesetz

= Einkommen
./. Freibeträge für ….. Kinder, je Kind 3.648 + 2.160 €
./. Härteausgleich

= Zu versteuerndes Einkommen
Jahressteuer nach Grund-/Splittingtabelle – siehe auch Einkommensteuertarif
+ Jahressteuer nach Sonderberechnung
./. Steuerermäßigungen
+ Hinzurechnungen

= Festzusetzende Jahressteuer
./. geleistete Vorauszahlungen
./. anzurechnende Kapitalertragsteuer
./. anzurechnende Lohnsteuer

= Einkommensteuernachzahlung/-erstattung

Wenn es um das Ausfüllen der jährlichen Steuererklärung geht, macht es Fiskus dem Bundesdeutschen Bürger nicht einfach. Immer wieder bleiben Fragen offen, ob wirklich alles richtig in das Formular eingetragen wurde. Dabei stellt sich für den einen oder anderen die bedeutende Frage “ Muss ich Steuern nachzahlen oder bekomme ich eine Steuererstattung“ ! Wer Unklarheiten bei der Einkommensteuererklärung zu den wichtigsten Themen wie Steuerfreibeträge, Werbungskosten, Sonderausgaben, Kinder, Ausbildung oder Abschreibungen hat, ist auf einen verlässlichen Steuertip angewiesen.
Vor der Abgabe der Erklärung sollte man auf jedenfall mit einem Einkommensteuerrechner alles einmal durchrechnen, damit keine bösen Ãœberraschungen vom Finanzamt kommen. Auch die Steuertabellen für Ledige und Verheiratete helfen einem da schon ein wenig weiter. Die Einkommenssteuer lässt sich durch ein persönliches Konzept zum Steuern sparen reduzieren. Behilflich sind die Steuerberater, Lohnsteuerhilfevereine oder Steueranwälte.

Einkommensteuerrechner
Die Einkommensteuer (incl. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag) für die Jahre 2011/2012/2013 berechnen.

Jedes Finanzamt hilft:
Bei Fragen zur Steuererklärung kann sich jeder Steuerbürger, direkt an das zuständiges Finanzamt wenden. Dieses erteilt gerne Auskunft bei Fragen die im Zusammenhang mit dem Thema:

  • Steuerrückzahlung errechnen
  • Studium steuern verheiratet
  • Steuer Pauschbeträge
  • KFZ Entfernungspauschale
  • Abfindung Sonderausgabe
  • getrennte Veranlagung
  • Schwerbehinderung Tabelle
  • Elster Steuerformular
  • Kinderfreibetrag nichtehelich
  • Lohnsteuer Freibetrag
  • Abschreibung für Abnutzung
  • Verpflegungsmehraufwand
  • Steuer Kilometersatz
  • Steuererklärung geschieden
  • Tagesmutter ansetzten
  • Kinderbetreuungskosten
  • alleinerziehend Steuerklasse
  • Mutterschaftsgeld
  • Steuerprogramm Freeware
  • Abfindung versteuern
  • ….. und bei anderen Fragen


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