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Steuerberechnung



Die Einkommensteuerberechnung

Für Arbeitnehmer und Selbstständige ist es jährlich immer wieder einmal interessant, wenn im Rahmen der Steuererklärung eine Steuerberechnung durchgeführt wird. Damit nicht das große Erwachen nach bei Zustellung des Einkommensteuerbescheides auftritt, kann man bereist vor Abgabe der Steuererklärung seine Steuern selber berechnen.

Das ist in der Praxis gar nicht nicht schwer, denn hierfür benötigt man lediglich einen Steuerrechner oder ein Steuerprogramm das Anhand von Daten eine Einkommensteuerberechnung durchführt. Die Ergebnisse dieser Einkommensteuerberechnungen können allerdings in der Realität noch abweichen, denn das Finanzamt muss ja nicht alles anerkennen und kann Streichungen innerhalb der Einkommensteuererklärung vornehmen.

Mit der Steuer Berechnung kann aber ungefähr errechnet werden wie hoch die Steuerschuld oder Erstattung sein könnte. von diesem Rechner kann errechnet werden, ob man Nachzahlen muss oder ob es eine Steuererstattung gibt. Wer sich hier im Vorfeld genau informiert und ein paar Berechnungen selber durchführt, weiß genau ,was durch das Finanzamt auf ihn zukommt und braucht sich keine Gedanken vor Ãœberraschungen zu machen.

Dank dem Internet gibt es genügend kostenlose Informationen und Tipps die einem dabei helfen können Steuern zu sparen. Man muss nicht gleich zum Steuerberater laufen und sich dort einer kostenpflichtigen Beratung unterziehen, dass meiste gibt es im Internet bereits kostenlos. Mit dem Abgabenrechner, der durch das Bundesamt für Finanzen umsonst bereitgestellt wird, kann eine Berechnung der Lohnsteuer sehr einfach durchgeführt werden.

Der Rechner muss nur mit Daten gefüttert werden und schon kommt das Steuerergebnis. Zunächst einmal muss das Geburtsjahr des Steuerpflichtigen eingegeben werden. Als Berechnungsgrundlage werden dann Die Steuerklasse zum Beispiel 1,2,3,4,5,6 und die Kinder die unter18 Jahre mit im Haushalt leben für die Kinderfreibeträge eingetragen. Zahlt man monatlich Kirchensteuer so ist diese zu bejahen, wenn nicht dann einfach nein ankreuzen. Nun wird das Bundesland in dem man seine Wohnsitz hat markiert.
Neben denn Angaben zum Jahresbruttolohn kann man wählen zwischen Monatsbruttolohn, Wochenbruttolohn und sogar Tagesbruttolohn. Bezieht man Versorgungsbezüge so wird die Höhe und die Anzahl der Monate ebenfalls erfasst. Als Letztes wird noch markiert ob man sozialversicherungspflichtig ist oder nicht. Beamte kreuzen hier natürlich nein an.

Kostenlose Steuerberechnung für 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011



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