Onlinerechner:   Vergleiche: Steuersparprogramme:


Entfernungspauschale



Wie hoch ist die Entfernungspauschale 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, 2012 ?

Neu: 9.12. 2008 – Jeder Kilometer ist absetzbar.

Das oberste Gericht in Karlsruhe entschied, das das in 2007 in Kraft getretene Gesetz verfassungswidrig ist, somit gilt ab sofort und rückwirkend für das Jahr 2007 und 2008 das bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz jeder Kilometer absetzbar ist. Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte können 0,30 € je Entfernungskilometer wie Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abgezogen werden

Arbeitnehmer, die bereits ihre Erklärung für 2007 abgegeben haben erwarten Erstattungen. Diese erhält man automatisch, wenn man in der Steuererklärung bereits alle Kilometer angegeben hatte.  Prüfen Sie Ihren Steuerbescheid aus 2007 und gegebenenfalls auch das Jahr 2008

Darüber hinaus bleibt der Höchstbetrag von 4500 € für die Einkommensteuererklärung bestehen. Er gilt jedoch nicht bei Benutzung eines eigenen oder zur Nutzung überlassenen Kfz, wenn der Arbeitnehmer dies glaubhaft macht. Ein Nachweis der tatsächlichen Aufwendungen für den PKW ist nicht erforderlich. Für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist die kürzeste Straßenverbindung zugrunde legen. Abweichend wird aber eine verkehrsgünstigere Strecke anerkannt, wenn der Arbeitnehmer die Arbeitsstätte trotz gelegentlicher Verkehrsstörungen regelmäßig schneller und pünktlicher erreicht. Teilstrecken mit steuerfreier Sammelbeförderung sind nicht einzubeziehen.

Mehrere Dienstverhältnisse
Bei mehreren Dienstverhältnissen gilt: Fährt ein Arbeitnehmer zum ersten Dienstverhältnis, von dort zur Wohnung, anschließend zum zweiten Dienstverhältnis und schlussendlich zur Wohnung zurück, wird für jede Fahrt die Entfernungspauschale ab dem ersten Kilometer berücksichtigt. Fährt er dagegen vom ersten Dienstverhältnis direkt zum zweiten Dienstverhältnis, findet maximal die Hälfte der Gesamtstrecke.

Anrechnungen von Arbeitgeberleistungen
Grundsätzlich gilt, dass jeder Arbeitnehmer die Entfernungspauschale unabhängig von der Höhe seiner tatsächlichen Aufwendungen erhält. Allerdings sind die folgenden steuerfreien bzw. pauschal versteuerten Arbeitgeberleistungen auf die anzusetzende und ggf. auf 4500 € begrenzte Kilometerpauschale anzurechnen:

– steuerfreie Sachbezüge für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bis höchstens 1080 € ( Rabattfreibetrag )
– der mit 15 % pauschal versteuerte Arbeitsgebersatz bis zur Höhe der wie Werbungskosten abzugsfähigen Entfernungspauschale
– steuerfreie Sachbezüge (44 € Grenze ) für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung
Die Beschränkung der Entfernungspauschale auf Strecken ab dem 1. Kilometer und der Höchstbetrag von 4500 € haben hier keine Gültigkeit. Für Flugstrecken und bei entgeltlicher Sammelbeförderung durch den Arbeitgeber können die tatsächlichen Kosten geltend gemacht werden. Steuerfreie Zahlungen des Arbeitgebers für Familienheimfahrten müssen angerechnet werden.

Behinderte
Diese können statt der Entfernungspauschale die tatsächlichen Kosten geltend machen.

Unfallkosten
Mit der Entfernungspauschale sind alle Aufwendungen abgegolten, die auf dem Arbeitsweg entstehen. Dies gilt seit diesem Jahr auch für die Unfallkosten. Eine Ausnahme von dieser Regel wird für Behinderte gemacht.

Alt und hoffentlich für immer vergessen:

Ab dem Jahr 2007 können für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 0,30 € je Entfernungskilometer erst ab dem 21. Kilometer wie Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abgezogen werden.

Ob der Ausschluss der Nahpendler von der Entfernungspauschale verfassungsgemäß ist, ist fraglich, da diese Regelung dem Prinzip der Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit widerspricht. Inzwischen sind zwei verfahren vor dem Finanzgericht anhängig, die auf ablehnenden Entscheidungen zur Eintragung eines Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte beruhen. Auch der Bund der Steuerzahler führt einen Musterprozess.

Pendlerpauschale Rechner
Dazu müssen Sie die Entfernung zwischen Wohnung & Arbeitsstätte, die Arbeitstage/Jahr und Fahrten mit einem eigenem oder einen überlassenen Pkw in den Onlinerechner für die Entfernungspauschale eingeben.



Kommentieren

Links: