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Der Staat fördert das Sparen in vermögenswirksamen Leistungen mit hohen Zuschüssen



Die staatliche Arbeitnehmersparzulage für Genossenschaftssparen ist seit Jahresbeginn 2009 von 18 auf 20 Prozent angehoben. Gefördert werden Einzahlungen bis zu 400 Euro pro Jahr. Das bedeutet, dass Sparer einen Bonus von maximal 80 Euro pro Jahr vom Staat erhalten können.

Außerdem beträgt die Einkommensgrenze, bis zu der die Zulage gezahlt wird, 20.000 Euro für Ledige und 40.000 Euro für Verheiratete. Diese Grenze definiert das zu versteuernde Einkommen.

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Je nach Steuerklasse und den individuellen Voraussetzungen kann das Bruttoeinkommen erheblich darüber liegen. Vermögenswirksame Leistungen werden in manchen Unternehmen ganz, in anderen zum Teil vom Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt bezahlt. Der Anteil hängt vom Tarifvertrag oder der Vereinbarung im Unternehmen ab. Die monatliche Höchstgrenze der betrieblichen Förderung beträgt 40 Euro.

Diese so attraktive Form zur Vermögensbildung sollte von jedem Arbeitnehmer genutzt werden, da er ansonsten bares Geld von Arbeitgeber und Staat verschenkt. Zusätzlich erhalten die Mitglieder der Protectum eG noch Dividenden.

Quelle: openPR



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