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Steuererstattung ohne Steuererklärung



Neustadt a. d. W. (ots) – Die SPD hat zum Auftakt ihres Bundestagswahlkampfes versprochen, Geld bei Verzicht auf eine Steuererklärung auszuzahlen. 300 Euro pauschal und einheitlich für jeden – das klingt verlockend und gerecht. Kann das wirklich funktionieren?


Die Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren eine Reihe von Steuerermäßigungen geschaffen. Beiträge in die Altersvorsorge mit Riester – und Rürup-Verträgen, Aufwendungen für die Kinderbetreuung, Handwerkerrechnungen und andere Dienstleistungen bringen Steuererstattungen. Der SPD-Vorschlag würde diese Anreize zunichte machen, wenn die Arbeitnehmer den Vorschlag annehmen. Damit würde es sich wieder lohnen, den Handwerker ohne Rechnung zu bezahlen und trotzdem 300 Euro Bonus zu kassieren.

Das gilt aber nur, wenn man zur glücklichen Gruppe derer gehört, die keine Steuererklärung abgeben müssen. Denn selbst wenn die Prämie käme, würden längst nicht alle das Geld kassieren können. Sehr viele Arbeitnehmer müssen von Gesetzes wegen eine Steuererklärung abgeben. Wer zeitweilig arbeitslos war, Elterngeld oder Krankengeld bekam, auf Steuerklasse V oder VI gearbeitet hat oder einen Partner mit Rentenbezug hat, wird gleich doppelt bestraft. Zum einen kommt er weiterhin nicht um den Aufwand für eine Steuererklärung herum und zum zweiten kann er deshalb den 300 Euro Bonus nicht beantragen.

Der Nachteil hat aber auch sein Gutes. Denn in den meisten Fällen gibt es auch bei Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung Geld zurück. Im Durchschnitt rund 1.000 Euro beträgt die Steuerrückerstattung für Mitglieder von Lohnsteuerhilfevereinen, informiert die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) aus Neustadt. Auch die Finanzverwaltung in Sachsen hat in den vergangenen Jahren rund 600 Euro Erstattung für jede Arbeitnehmersteuererklärung errechnet und damit doppelt so viel wie die versprochene Prämie ausgezahlt. Deshalb ist jeder Arbeitnehmer gut beraten, nicht leichtfertig auf eine Steuererklärung zu verzichten und damit Geld zu verschenken.

Die Prämie wäre deshalb zutiefst ungerecht, würde Leistungs- und Investitionsanreize zunichte machen und zu keiner Steuervereinfachung führen. Die Finanzverwaltung müsste zusätzlich die Anträge auf Bonuszahlungen prüfen und diejenigen auffordern, die eine Steuererklärung abgeben müssen. Profitieren würden Arbeitnehmer, die bisher kaum Steuern zahlen und tatsächlich kaum etwas zurück bekommen.

Das sind aber auch diejenigen, die bisher das Finanzamt in Ruhe gelassen haben. Die Finanzbeamten werden deshalb nicht weniger Arbeit haben, schätzt die Vereinigte Lohnsteuerhilfe ein. Sie steht dem Vorschlag kritisch gegenüber. „Konsumgutscheine kann man unbürokratischer und gerechter verteilen, wenn man das will und das Geld hat“, sagt Jörg Strötzel, Vorstandsvorsitzender der VLH. „Das ist eine politische Entscheidung. Man sollte jedoch nicht Versprechungen machen, die den meisten Steuerzahlern nichts bringen. Wer die Lohnsteuerzahler wirklich entlasten wolle, solle die hohen und intransparenten Sozialabgaben senken. Dann hätten alle Arbeitnehmer und Familien tatsächlich mehr Netto vom Brutto.“ Von solch einem Vorschlag ist aus der SPD-Zentrale bisher jedoch noch nichts zu hören.



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