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Artikel-Schlagworte: „Vergnügungssteuer“



Bund der Steuerzahler NRW fordert den Rat der Stadt Essen auf, die geplante neue Steuer für Solarien abzulehnen

Ein klares Nein zur „Bräunungssteuer“ erwartet der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen (BdSt NRW) von den Ratsmitgliedern in Essen. Die mit fast 2,9 Milliarden Euro verschuldete Ruhrgebietsstadt will diese neue Steuer für Solarien in der Ratssitzung am 22. September beschließen. Der BdSt NRW lehnt dieses Vorhaben ab und hat in einem Schreiben alle Ratsmitglieder aufgefordert, gegen die Einführung der „Bräunungssteuer“ zu stimmen.
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„Vergnügungssteuer“ auf Solarien in Essen

Stadt Essen will das Sonnen besteuern – Sondersteuer für Solarien in Rechtfertigungsnöten
Besonders erfinderisch bei der Suche nach Einnahmequellen zum Stopfen der Löcher im Stadtsäckel erweisen sich die Politiker der Stadt Essen. Neben anderen merkwürdigen Bagatellsteuern hat der Rat der Stadt jetzt eine „Vergnügungssteuer“ auf Solarien verabschiedet.
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Weitere Steuerarten

Verschiedene weitere Steuerarten:

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Vergnügungsteuer

Die Vergnügungsteuer ist eine in Teilen Deutschlands örtlich erhobene Steuer. Sie wird auf Basis sogenannter Kommunalabgabengesetze bzw. Vergnügungsteuergesetze der Länder und entsprechende Ortssatzungen, zum Teil auch speziellen Gesetzen (z. B. Spielautomatensteuer) erhoben.
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