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Gesetzesentwürfe zum Konjunkturpaket II mit Nachbesserungsbedarf



Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) begrüßt im Grundsatz die von der Bundesregierung geplanten Maßnahmen zur Ãœberwindung der drohenden Wirtschaftskrise. Der DStV kritisiert, dass die jetzt vorliegenden Gesetzesentwürfe im Steuerrecht keine grundlegenden Reformen vorsehen und so die Chance vertan wird, Fehlentwicklungen der Vergangenheit zu korrigieren.

Gerade die im Bereich der Einkommensteuer geplanten Entlastungen erscheinen zur Ankurbelung der Binnennachfrage als zu gering. Sie gleichen die durch die „kalte Progression“ eingetretenen heimlichen Steuererhöhungen der vergangenen Jahre in keiner Weise aus. Hier hätte sich der DStV mehr Mut der Politik gewünscht.

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Mit Blick auf den Kinderbonus betont Jürgen Pinne, Präsident des DStV, dass die jetzt geplante Regelung dringend einer Ãœberarbeitung bedarf. Nach derzeitigen Plänen soll der Betrag von 100 Euro zunächst an alle Eltern ausbezahlt, jedoch später im Rahmen der Einkommensteuererklärung mit den Kinderfreibeträgen verrechnet werden. Dies führt bei Beziehern höherer Einkommen dazu, dass ihnen der Bonus an versteckter Stelle wieder gestrichen wird. Nach Schätzungen sind hiervon ca. 3 Mio. Kinder betroffen, da bspw. bei Alleinerziehenden dieser Effekt anteilig bereits bei einem Einkommen von 37.359 Euro einsetzt. Diese Vorgehensweise ist vor allem wegen ihrer mangelnden Transparenz zu kritisieren.
Die geplante Anpassung der Sozialhilfeleistungen für Kinder macht darüber hinaus nach Ansicht des DStV auch eine Anhebung der steuerlichen Kinderfreibeträge notwendig, da ansonsten die durch das Grundgesetz geschützte Steuerfreiheit des Existenzminimums nicht mehr gewährleistet ist.
Abschließend mahnt der DStV in seiner Stellungnahme an den Finanzausschuss des Bundestages die Ãœberprüfung des deutschen Steuerrechts auf seine Krisentauglichkeit an. Insbesondere die in den letzten Jahren zu beobachtende Tendenz zur Vernachlässigung einer systemorientierten Besteuerung nach dem Grundsatz der Leistungsfähigkeit wirkt sich negativ aus. Regelungen wie die Zinsschranke und die nach den letzten Änderungen sehr umfangreichen Hinzurechnungsvorschriften im Rahmen der Gewerbesteuer können auch dann zu Steuerbelastungen bei Unternehmen führen, wenn diese gar keine Gewinne erzielen. Hier droht eine Substanzbesteuerung, die beim Mittel-stand schnell existenzvernichtend wirken kann.

6. Februar 2009

Ansprechpartner:
RA Carsten Rothbart
rothbart@dstv.de
030 27876 410



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