Onlinerechner:   Vergleiche: Steuersparprogramme:


Ab 2010 gilt das Bürgerentlastungsgesetz



Hannover (ots) – (AWD) Der Name ist Programm: Das Bürgerentlastungsgesetz sorgt ab dem nächsten Jahr bei Millionen von Haushalten für eine finanzielle Entlastung von etwa 9,3 Milliarden Euro laut dem Bundesministerium der Finanzen. Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflegepflichtversicherung können künftig – und das ist neu – in voller Höhe als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Dadurch reduziert sich das zu versteuernde Einkommen.


Mit dem Beschluss des Bürgerentlastungsgesetzes kam der Gesetzgeber der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts nach, die existenzsichernden Vorsorgeaufwendungen zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung komplett als Sonderausgaben einzustufen. Auch neu: Beiträge für Kinder können von der Steuer abgesetzt werden, sofern sie bei den Eltern mitversichert sind. „Diese Reform ist ein sinnvoller Schritt, um den Bürgern etwas mehr finanziellen Spielraum zu ermöglichen, um beispielsweise die eigene Altersvorsorge forcieren zu können“, so AWD-Finanzexperte Ronald Eger.

Um künftig die Aufwendungen zur Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung steuerlich geltend machen zu können, müssen sie dem Leistungsniveau der gesetzlichen Kassen entsprechen. Das bedeutet: Beiträge für Sonderleistungen wie Chefarztbehandlung, Krankengeld oder Anspruch auf ein Einbettzimmer sind nicht abziehbare Kosten. Vom Bürgerentlastungsgesetz profitieren besonders Menschen, die hohe Beiträge zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung zahlen. Das ist sicherlich ein Großteil der Selbstständigen und Beamten sowie Versicherte mit kinderreichen Familien. Das Gesetz unterscheidet im Ãœbrigen nicht zwischen gesetzlich und privat versicherten Personen. Deshalb wird auch für viele Arbeitnehmer eine spürbare Steuersenkung die Folge sein.




Kommentieren

Links: