Verschwiegene Renteneinnahmen können Steuerhinterziehung bedeuten
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert:
Einige Senioren sind der Auffassung, sie bräuchten ihre Renteneinnahmen nicht steuerlich zu erklären. Und das, obwohl der Fiskus Rentner, welche bisher keine Einkommensteuererklärung abgegeben haben, dazu auffordern wird und ggf. mit Strafen belegen wird.
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Aktuell hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz unter dem Aktenzeichen 2 K 1592/10 entschieden, dass Senioren sich nicht darauf berufen können, von der Meldepflicht der Renteneinkünfte nichts gewusst zu haben. Auch in diesen Fällen geht das Finanzgericht von Verschleierungsabsicht aus, denn auch Steuerlaien könnten jederzeit erkennen, dass ein Steueranspruch besteht. Bei Renteneinnahmen sei dies sogar offensichtlich, zumal auf den Anleitungen zur Einkommensteuererklärung sich gleich auf der ersten Seite an Rentner gewandt wird.
Damit ist in den Fällen, in denen Renteneinnahmen verschwiegen
werden, von Steuerhinterziehung auszugehen. Dies hat zur Folge,
dass
– Steuern plus Zinsen rückwirkend für 10 Jahre nachgefordert
werden und
– ggf. je nach Höhe der Nachzahlung gegen die jeweiligen
Rentner ein Steuerstrafverfahren eingeleitet wird, was zu
empfindlichen weiteren Strafzahlungen, bis hin zur
Freiheitsstrafe führen kann.
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) ist Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein und betreut über 700.000 Mitglieder. Durch seine bundesweit rund 2.800 örtliche Beratungsstellen – viele davon sind nach DIN 77700 zertifiziert – erstellt er Steuererklärungen für Arbeitnehmer und Rentner im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.vlh.de bzw. können unter der kostenfreien Rufnummer 0800/1817616 erfragt werden.
Ansprechpartner:
Bernhard Lauscher, Steuerberater, Pressesprecher der VLH
Tel.: 06321 / 4901-0
Fax: 06321 / 4901-49
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Kontakt:
Jörg Strötzel
Lohnsteuerhilfeverein
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.
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