Onlinerechner:   Vergleiche: Steuersparprogramme:


Steuerpflicht für Rentner, Abgabe einer Steuererklärung



Ob Rentner eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen, hängt von der Höhe ihrer steuerpflichtigen Einkünfte ab. Hierzu gehören nicht nur Renteneinkünfte, sondern auch weitere Einnahmen, zum Beispiel aus Vermietung und Verpachtung oder Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung.


Eine Erklärung wird auf jeden Fall immer dann fällig, wenn ein Rentner mit seinem gesamten zu versteuernden Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag überschreitet. Dieser ist durch diese Bundesregierung für 2009 für Alleinstehende auf 7.834 Euro angehoben worden, für Verheiratete auf 15.668 Euro. Ab 2010 wird der Grundfreibetrag bei 8004 Euro bzw. 16.008 Euro liegen. Von dem steuerpflichtigen Anteil der Rente kann ein Senior aber noch eine Reihe von Ausgaben steuermindernd abziehen – zum Beispiel Werbungskosten oder den Eigenanteil zur Kranken- und Pflegeversicherung. Die Durchschnittsrente bleibt damit unangetastet, eine Steuerbelastung entsteht nur, wenn darüber hinaus sonstige Einkünfte oder Betriebsrenten bezogen werden.

Besteuerung von Altersrenten
Altersrenten gelten nur zum Teil als steuerliche Einkünfte. Bis 2005 erstmals gezahlte Renten sind nur zur Hälfte steuerpflichtig. Im Jahr 2009 angelaufene Renten unterliegen zu 58 Prozent der Steuerpflicht; im Jahr 2010 angelaufene Renten unterliegen zu 60 % der Steuerpflicht. Die steuerlichen Einkünfte vieler Rentner liegen daher häufig unterhalb der Grundfreibeträge.

Quelle: 100 Steuertipps für das Jahr 2010 – Steuerberater Uwe Diekmann www.gds-steuerberatung.de



Kommentieren

Links: