Onlinerechner:   Vergleiche: Steuersparprogramme:


Steuerfreie Extras zu Weihnachten



Steuertipp zu Weihnachten
Mehr netto durch Gutscheine statt Geldgeschenke

Hamburg (ots) – Obwohl die öffentliche Hand in diesem Jahr mit über 30 Milliarden Mehreineinahmen rechnet, ist eine einkommensentlastende Steuerreform noch nicht abzusehen, weil der Abbau des Schuldenbergs Priorität hat. Es dürfte noch einige Zeit dauern, bis die schwarz-gelbe Koalition die viel kritisierte „kalte Progression“ im Einkommensteuertarif zumindest abmildert. Doch Firmenchefs können ihren Mitarbeitern schon jetzt, rechtzeitig vor Weihnachten, die ganz persönliche Steuerreform bescheren. Die Zauberformel lautet „Steuerfreie Extras“. Die bringen nämlich netto weitaus mehr als Gehaltserhöhungen oder ein Dankeschön zum Fest in Euro und Cent.

Arbeitnehmer, die eine normale Gehaltserhöhung oder einen Bonus von der Firma erhalten, werden fast immer kalt erwischt. Denn von angenommen 100 oder gar 200 Euro Gehaltszuschlag im Monat bleibt netto – also nach Abzug der Lohnsteuer – vergleichsweise wenig übrig. Hauptschuldiger an dieser ärgerlichen Tatsache ist die „kalte Progression“.

Bedeutung: Mit zunehmendem Einkommen steigt aufgrund des progressiv angelegten Tarifs auch der Einkommensteuersatz. Wer also einen Gehaltszuschlag von – angenommen – 200 Euro erhält, der zahlt darauf prozentual mehr Einkommensteuer als auf das Grundgehalt. Entsprechend weniger bleibt vom Gehaltsaufschlag übrig.

.

Die Wirkung der „kalten Progression“ will die schwarz-gelbe Koalition zumindest mildern. Aber dies dürfte noch einige Zeit dauern. Bis dahin „sollten sich Unternehmen und Mitarbeiter ihre eigene Steuerreform zimmern, damit netto mehr übrig bleibt“, empfiehlt Florian Welsch, Vorstand der Hamburger cadooz AG, Spezialist für Gutscheine, Prämien, Erlebnisse und Incentives auf dem deutschsprachigen Markt. Auf geltender gesetzlicher Grundlage funktioniert das heute schon. „Indem nämlich Firmenchefs nicht die Gehälter ihrer Mitarbeiter aufstocken, sondern so genannte steuerfreie Extras genehmigen“, erläutert Welsch weiter.

Diese „Extras“ können sein: das Stellen kostenloser Arbeitskleidung durch die Firma, finanzielle Beihilfen in besonderen Fällen wie Krankheit, Geburt oder Tod sowie auch Belegschafts- und Personalrabatte auf Waren und Dienstleistungen. „Besonders empfehlenswert speziell in der Weihnachtszeit ist die Ausgabe von Benzin- und Warengutscheinen an die Mitarbeiter“, weiß Florian Welsch.

Steuerlich betrachtet handelt es sich hier um so genannte Sachbezüge, die bis zu einem Betrag von 44 Euro im Monat aufseiten der Mitarbeiter unbesteuert bleiben. Zudem fallen – ebenfalls auf maximal 44 Euro im Monat Gutschein-Gegenwert – keine Sozialabgaben an. Zum Vergleich: Würde der Chef dem Mitarbeiter als kleines Weihnachts-Extra 44 Euro schenken, blieb davon netto – also nach Abzug der Lohnsteuer und der Sozialabgaben – weniger als die Hälfte übrig.

Wichtig: Bei besagten 44 Euro handelt es sich um eine „Freigrenze“ und nicht um einen „Freibetrag“. Heißt: Sobald der Gegenwert des Gutscheins nur um einen einzigen Cent über 44 Euro liegt, ist der gesamte Betrag lohnsteuer- und sozialabgabenpflichtig.

Quelle: cadooz AG



Kommentieren

Links: