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Steuerfreibetrag



Freibetrag
Von Freibeträgen spricht man, wenn bestimmte Teile des Einkommens bei der Ermittlung der Lohnsteuer von der Besteuerung ausgenommen werden. Dies geschieht aus sozialen Gründen und um die Steuer zu vereinfachen. Die Bekanntesten Freibeträge sind:

  • Kinderfreibetrag / Haushaltsfreibetrag
  • Vorsorgepauschale / Pauschbetrag für Sonderausgaben
  • Arbeitnehmerpauschbetrag (für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit)
  • Altersentlastungsbetrag
  • Grundfreibetrag

Welche Pauschbeträge sind wichtig ?
Ein Pauschbetrag bedeutet, dass ein gewisser Betrag pauschal angesetzt wird, unabhängig von den tatsächlichen Beträgen. Liegen die nachgewiesenen tatsächlichen Beträge über dem Pauschbetrag, werden meist die tatsächlichen Beträge angerechnet.

Arbeitnehmer-Pauschbetrag
Bei der Lohnsteuer besonders wichtig ist der Arbeitnehmer-Pauschbetrag für Werbungskosten. Darunter fallen Aufwendungen, die durch die Ausübung einer abhängigen Beschäftigung als Arbeitnehmer entstehen, zum Beispiel Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Kosten für Fachliteratur, Arbeitsmittel, Dienstreisen. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag für Werbungskosten liegt von 2004 an bei 920 Euro. – Pauschbetrag für Sonderausgaben: Unter den Pauschbetrag für Sonderausgaben fallen zum Beispiel Unterhaltsleistungen an den geschiedenen Ehegatten, gezahlte Kirchensteuer, Steuerberatungskosten und Spenden.
Nicht dazu gehören die so genannten Vorsorgeaufwendungen, also etwa Sozialversicherungsbeiträge oder Beiträge an die Haftpflichtversicherung. Diese werden durch die Vorsorgepauschale automatisch berücksichtigt. Der Sonderausgaben-Pauschbetrag beträgt bei Ledigen 36 Euro bzw. bei Verheirateten 72 Euro.

Vorsorgepauschale
Mit der Vorsorgepauschale erfasst werden Vorsorgeaufwendungen. Dazu zählen vor allem Beiträge zu Kranken-, Pflege-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen, zu den gesetzlichen Rentenversicherungen und an die Bundesanstalt für Arbeit.

Warum kann es vorkommen, dass der Pauschbetrag für behinderte Menschen nicht eingetragen ist ?
Die Pauschbeträge für behinderte Menschen werden durch die Gemeinden auf der Lohnsteuerkarte eingetragen, sobald sie von den Finanzämtern über die erforderlichen Merkmale informiert worden sind.

Im ersten Jahr der Eintragung der Behinderung bzw. bei Verlängerung oder Änderung der Behinderung kommt diese Mitteilung des Finanzamts an die Gemeinden oft zu spät. In diesem Fall kann die Eintragung des Pauschbetrags direkt beim Finanzamt beantragt werden.

Solange der neue Schwerbehindertenausweis gültig ist, trägt die Gemeinde den Behinderten-Pauschbetrag für die folgenden Jahre wieder direkt auf der Lohnsteuerkarte ein.



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