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Kabinett beschließt Deutsches Stabilitätsprogramm Konsolidierung durch Wachstum


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Nach Bestimmungen des Stabilitäts- und Wachstumspaktes sind alle Euro-Teilnehmerstaaten verpflichtet, dem ECOFIN-Rat jährlich aktualisierte Stabilitätsprogramme vorzulegen. Auch die Bundesregierung legt demnach jedes Jahr ein aktualisiertes Stabilitätsprogramm vor.


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Am 9. Februar hat das Bundeskabinett das aktualisierte Stabilitätsprogramm für Deutschland verabschiedet, welches nun von Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble dem ECOFIN-Rat und der Europäischen Kommission vorgelegt wird.

In dem nun beschlossenen Programm wird deutlich, dass die in Folge der globalen Wirtschafts- und Finanzkrise getroffenen Maßnahmen zur Stabilisierung der Konjunktur ihre Wirkung entfalten konnten und die Auswirkungen der Krise gemindert haben.

Allerdings haben diese Anstrengungen insgesamt tiefe Spuren in den öffentlichen Haushalten hinterlassen: So wird der Maastricht-Referenzwert von 3 Prozent in Relation zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) in 2010 mit voraussichtlich 5 ½ Prozent deutlich überschritten.

Aus diesem Grund hatte der ECOFIN-Rat 2. Dezember ein Defizitverfahren gegen Deutschland eröffnet und der Bundesregierung verbindlich empfohlen, ihr Haushaltsdefizit ab 2011 kontinuierlich abzubauen, um ab 2013 wieder unter den Referenzwert von drei Prozent zu kommen. Das nun von der Bundesregierung beschlossene Stabilitätsprogramm orientiert sich an diesen Vorgaben.

Stabilitätsprogramm


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Die zentralen Punkte des Programms im Ãœberblick:

Entlastung und Wachstumssteigerung
Ein wichtiges Element ist eine auf Wachstum ausgerichtete Ausgestaltung der öffentlichen Finanzen. Für die Ausgabenseite bedeutet dies vor allem eine wachstumsorientierte Verwendung der finanziellen Mittel. Auf der anderen Seite müssen Unternehmen und Bürger spürbar entlastet werden, um so Konsum und Investitionen anzukurbeln und die Konjunktur zu stärken – wie beispielsweise durch die beiden Konjunkturpakete und das Wachstumsbeschleunigungsgesetz geschehen.

Daneben investiert die Bundesregierung gezielt in zukunfts- und innovationsorientierte Bereiche – wie zum Beispiel Bildung und Forschung. Hier werden im Zeitraum von 2010 bis 2013 zusätzlich 12 Milliarden Euro investiert.

Reformen schaffen Wachstumsdynamik
Neben den Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Finanzen tragen weitere Reformen dazu bei, das Wachstumspotenzial zu stärken. So wird die Bundesregierung die Bedingungen für unternehmerische Dynamik verbessern, indem sie den Wettbewerb auf den Märkten stärkt, die Unternehmen von bürokratischen Hemmnissen entlastet und sie bei ihren Aktivitäten auf den globalen Märkten unterstützt.

Stabilisierung des Finanzsystems
Eine Reihe von Maßnahmen zur nachhaltigen Stabilisierung des Finanzsystems ist bereits umgesetzt bzw. vorgesehen. Die Regulierung soll so ausgeweitet werden, dass künftig alle Finanzinstitute, -produkte und -märkte einer angemessenen Aufsicht unterliegen, Kreditinstitute und Wertpapierfirmen eine ausreichende Eigenkapitalausstattung erreichen und das Eingehen zu hoher Geschäftsrisiken vermieden wird.


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