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Erneute Diskussion: Steuersenkung für Hotelübernachtungen



Wieder einmal wird diskutiert, ob die Steuersenkung für Hotelübernachtungen rückgängig gemacht werden sollte. Immerhin zeigte sich in der Praxis, dass die Ersparnis von den Hotelbetreibern nicht an die Hotelgäste weitergegeben, sondern in vollem Umfang einbehalten wurde.

Durch den im Gegenzug verminderten Vorsteuerabzug wurden zudem Geschäftsreisen für Unternehmer wesentlich teurer. Insgesamt hat dieses Privileg also nur den Hoteliers genutzt. Man sollte die Diskussion aber generell führen und über die Abschaffung des verminderten Steuersatzes von 7% auf derzeit rund 50 Artikel nachdenken. Der Staat verzichtet durch dieses Privileg immerhin auf rund 20 Mrd. EUR jährlich. Geld, welches zur Entlastung der mittleren Einkommen bei der Einkommensteuer genutzt werden könnte und somit dem Bürger wirklich mehr Geld für Konsum in die Hand gäbe.

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Das Gegenargument aus der Politik, man wolle den Grundbedarf durch die Streichung des Steuerprivilegs nicht verteuern ist fragwürdig, da die Zurechenbarkeit von Rindermägen oder rohen Knochen zum Grundbedarf nicht ohne Weiteres nachvollziehbar ist. Es bleibt also die Frage, ob der verminderte Steuersatz noch zeitgemäß ist.

Quelle: openPR

Die Steuerberatungsgesellschaft KG – DanRevision Kiel



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