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Erhöhung des Hartz-IV Regelsatzes



Das neue „Hartz-IV-Gesetz“ wurde am 25.02.2011 durch Bundestag und Bundesrat beschlossen. Neben einer Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes für Erwachsene um fünf Euro im Jahr 2011 und einer weiteren Erhöhung um drei Euro ab 2012 wurde ein Bildungspaket für Kinder berücksichtigt.


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Nach zähen Vorverhandlungen konnte sich die „Schwarz-Gelbe“ Koalition mit der Opposition auf einen Kompromiss in der Hartz-IV-Debatte einigen. Eine Schrittweise Erhöhung des Regelsatzes auf monatlich 364 Euro, die rückwirkend für das Jahr 2011 gezahlt wird und im Jahr 2012 ein weiteres Mal um drei Euro auf insgesamt 367 Euro angehoben werden soll, stellt für die Verhandlungspartner einen entscheidenden Kompromiss dar.

Erstmals werden auch die Kinder von Arbeitslosengeld-II-Empfängern stärker berücksichtigt. Ein Bildungspaket unterstützt dabei mit Zuschüssen zu Schulmittagessen, Vereinsbeiträgen und Nachhilfe. Diese finanzielle Unterstützung ist vorerst auf die nächsten drei Jahre beschränkt.
Es gibt weiterhin Bedenken, ob der neue Gesetzesentwurf verfassungskonform ist. Die Grünen haben demonstrativ die Verhandlungen über die Nachbesserungen im neuen Hartz-IV-Gesetz aus Protest verlassen. Aber Zweifel bestehen weiterhin auch in den Reihen der SPD. Claudia Roth, die Bundesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen erklärte dazu: „Das kann die SPD doch nicht machen: Dem ALG II Regelsatz zustimmen, ihn aber gleichzeitig anzweifeln.“

Die Oppositionspartei will selbst keine Klage beim Verfassungsgericht einreichen und überlässt es den Sozialverbänden.

Vorerst wird man sich mit den neuen Regelsätzen abfinden müssen. Mit welcher finanziellen Unterstützung man denn nun konkret rechnen kann, verraten ALG II-Onlinerechner wie der des Informationsportals www.versicherungsbote.de.
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Quelle: openPR

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