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Elektronische Bilanz muss verschoben werden



Im Zuge des Steuerbürokratieabbaugesetzes ist der § 5b EStG eingeführt worden, der die Unternehmen verpflichtet, ihre Bilanz elektronisch zu übermitteln (E-Bilanz). Der DStV hat am 5.10.2010 zum Entwurf des BMF-Schreibens zur E-Bilanz und zur Veröffentlichung der amtlich vorgeschriebenen Gliederung des Jahresabschlusses für steuerliche Zwecke (Taxonomie) Stellung genommen. Er fordert die Verschiebung des Anwendungsbeginns um zwei Jahre und kritisiert die alleinige Entlastung der Finanzverwaltung auf Kosten der Steuerpflichtigen.

Durch die Einführung der E-Bilanz entsteht für die Unternehmen vor allem durch die Veränderung der internen Prozesse, IT-Anpassungen und Einarbeitung sowie Schulung von Mitarbeitern eine erhebliche Mehrbelastung. Um zusätzliche Belastungen durch spätere Nachbuchungen zu verhindern, müsste die Taxonomie bereits zum 1.1.2011 eingeführt werden. Softwarelösungen stehen jedoch voraussichtlich frühestens zum 1.1.2012 zur Verfügung. Nach Ansicht des DStV sollte die Ãœbermittlung von E-Bilanzen somit erstmalig für Wirtschaftsjahre Anwendung finden, die nach dem 31.12.2012 beginnen.

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Der DStV übt zudem deutliche Kritik am Umfang der Taxonomie. Sie umfasst für Körperschaften über 800 Angabemöglichkeiten. Allein die Gewinn- und Verlustrechnung hat einen Umfang von weit mehr als 100 Pflichtangaben, denen handelsrechtlich – mit Unterangaben – nur 26 gegenüberstehen. Bei Personengesellschaften hat die Gliederungstiefe bereits einen vierstelligen Umfang. Damit wird das Ziel des Bürokratieabbaus gänzlich verfehlt. Stattdessen führt die Auslagerung von Verwaltungsaufgaben auf die Steuerpflichtigen bei diesen zu einem erheblichen technischen, organisatorischen und finanziellen Mehraufwand.

Berlin/Leipzig, 11. Oktober 2010

Ansprechpartner:
StB Dipl.-Kfm. Mathias Fortenbacher
fortenbacher@dstv.de
+49 30 27876 2 (vom 11. – 13.10.2010: +49 341 4145-4470)



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