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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Nutzung von Steuerdaten-CDs



Ein Sieg für die ehrlichen Steuerzahler
Zum heute veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Nutzung von Steuerdaten-CDs erklären die finanzpolitische Sprecherin Nicolette Kressl und der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Martin Gerster:
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die sogenannten Steuerdaten-CDs zur Strafverfolgung mutmaßlicher Steuerkrimineller genutzt werden dürfen.

Dieser Beschluss ist ein Sieg für die ehrlichen Steuerzahler in Deutschland. Vor allem aber ist es eine Niederlage für die FDP-Politiker in Bund und Ländern, die in den vergangenen Monaten mit juristischen Spitzfindigkeiten versucht haben, gerade diese Strafverfolgung zu erschweren.

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Das Signal an die schwarz-gelbe Koalition ist eindeutig: Es gibt keine Ausreden mehr, den Kampf gegen die Steuerhinterziehung endlich ernsthaft voranzutreiben. Die Flut von strafbefreienden Selbstanzeigen nach dem Ankauf der Steuerdaten-CDs hat gezeigt, dass sich der Paragraf 371 in der Abgabenordnung zu einem rein taktischen Instrument der Straftäter und ihrer Berater entwickelt hat. Insofern ist fraglich, ob die von der CDU/CSU erwogene Verschärfung dieser Regelung eine gleichwertige Alternative zu ihrer Abschaffung darstellt. Die SPD-Bundestagsfraktion wird die von der Bundesregierung angekündigte Gesetzesinitiative zur strafbefreienden Selbstanzeige kritisch prüfen. Der jüngst bekannt gewordene Referentenentwurf erfüllt die vollmundigen Ankündigungen mancher Unionspolitiker jedenfalls nicht.



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