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Befreiung von der Erstellung des Jahresabschlusses



Die EU-Kommission hat Pläne zur Änderung der 4. Gesellschafts-rechts-Richtlinie 660/78/EWG vorgelegt, wonach „Kleinstunternehmen“ von der Pflicht befreit werden sollen, einen Jahresabschluss zu er-stellen. Erklärtes Ziel ist die Verringerung der Bürokratiekosten haftungsbeschränkter nicht-kapitalmarktorientierter Gesellschaften, die zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen: eine Bilanzsumme bis 500.000 Euro, Nettoumsatzerlöse bis 1 Mio. Euro und maximal zehn Beschäftigte.

Diese Planungen lehnt der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) ab. Der Jahresabschluss ist eine unverzichtbare Grundlage bei Kreditverhandlungen. Vor allem knüpfen aber das Gesellschafts- und Insolvenzrecht an bilanzielle Tatbestände Rechte und Pflichten der Gesellschafter und der Geschäftsführung. Somit stellt der Jahres-abschluss Informationen zur Verfügung, deren Bedeutung weit über die reine Rechenschaftspflicht einer Gesellschaft hinausgeht.

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Daneben sind die prognostizierten jährlichen Einsparungen von EU-weit 6,3 Mrd. Euro pro Jahr illusorisch, da Unternehmen ohnehin für steuerliche Zwecke Jahresabschlüsse erstellen müssen. Dies räumen mittlerweile sogar die Befürworter des Vorschlags auf europäischer Ebene ein.

Der DStV fordert daher die Bundesregierung auf, ihre Unterstützung des Vorschlags zur Befreiung von „Kleinstunternehmen“ von der Bilan-zierungspflicht zu überdenken.

Eine sachgerechte Erleichterung gerade des Mittelstands wäre hin-gegen ein Verzicht auf die Offenlegungspflicht des Jahresabschlusses für derartige Unternehmen. Hierdurch könnten Kosten und Bürokratie-aufwand beseitigt werden. Bei Kleinstunternehmen gibt es keine breite Anlegerschaft, die zur Informationsbeschaffung auf veröffentlichte Jahresabschlüsse angewiesen ist. Geschäftspartner oder Kreditgeber haben die Möglichkeit, sich die Abschlüsse vorlegen zu lassen und so einen Einblick in die wirtschaftliche Lage ihres möglichen Vertrags-partners zu gewinnen.

Ansprechpartner:
RA Rudolf Reibel, LL.M.
reibel@dstv.de
+49 30 27876-310



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