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Wohnmobilbesteuerung – KFZ Steuer für Wohnmobile



Mit dem „Dritten Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes“ vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3344) wurde bereits gesetzlich verankert, dass Wohnmobile der inzwischen veralteten Emissionsklasse S1 ab 1. Januar 2010 einem höheren Tarif unterliegen werden, der bis dahin nur für nicht schadstoffreduzierte Fahrzeuge gilt.


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Die jeweilige Emissionsklasse steht in erster Linie für die Beurteilung der Schadstoffemissionen nach EU-Abgasvorschriften. Im letzten Steuerbescheid ist sie ersichtlich. Erläuterungen hierzu gibt beispielsweise das Kraftfahrt-Bundesamt.

Die Anhebung ist in den bisher in 2009 ergangenen Bescheiden noch nicht enthalten. Sie wird mit der in 2010 fälligen nächsten Jahressteuer erhoben. Es entspricht der Rechtslage, dass auch erst dann der nach Tagen berechnete Anhebungsbetrag fällig wird, der bereits ab dem 1. Januar 2010 angefallen ist. Für die betroffenen Fahrzeuge gilt künftig folgender Tarif je angefangene 200 kg Gesamtgewicht:

bis zu 2.000 kg 40 €
über 2.000 kg bis zu 5.000 kg 10 €
über 5.000 kg bis zu 12.000 kg 15 €
über 12.000 kg 25 €


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Besteuerung Beispiel: Die jährliche Kraftfahrzeugsteuer errechnet sich danach bei einem zulässigen Gesamtgewicht von 3.080 kg wie folgt:

(10 x 40 €) + (6 x 10 €) = 460 €.

Die Schadstoffemissionen eines Wohnmobils werden bei der verkehrsrechtlichen Zulassung durch die Zulassungsbehörde festgestellt. Die für die Ausübung der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer zuständigen Finanzämter vor Ort sind an diese Feststellung gebunden. Bei auftretenden Zweifelsfragen ist die unmittelbare Kontaktaufnahme mit der Zulassungsbehörde und nicht mit dem Finanzamt ratsam.


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