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Wieder haben die Karlsruher Richter der Politik einen liederlich-lässigen Umgang mit der Verfassung bescheinigt



Rostock (ots) – Wieder haben die Karlsruher Richter der Politik einen liederlich-lässigen Umgang mit der Verfassung bescheinigt.


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Vor einigen Wochen war es die Hartz-IV-Gesetzgebung, jetzt geht es um die Verpflichtung der Telefon- und Internetanbieter, alle Verbindungsdaten ihrer Kunden für sechs Monate zu registrieren. Nun wäre das Verfassungsgericht überflüssig, gäbe es keine Zweifelsfälle bei der Gesetzgebung. Aber die Häufung und die Deutlichkeit, mit der die obersten Richter zuletzt wichtige Gesetze in den Papierkorb befördert haben, ist bedenklich. Das gilt insbesondere für die Sicherheitsgesetze. Die beiden großen Parteien haben hier nicht nur Maß und Mitte aus den Augen verloren, sondern das Grundgesetz gleich mit. Die gestrige Abmahnung ist ja kein trauriger Einzelfall. Sie steht in einer Reihe mit den Urteilen zum „Großen Lauschangriff“ oder der Online-Durchsuchung. Freiheit und Schutz der Bürger stehen in einem Spannungsverhältnis. Es auszutarieren, diese Aufgabe lag bei Union und SPD wohl in keinen guten Händen.

Ostsee-Zeitung: OSTSEE-ZEITUNG Rostock zur Vorratsdatenspeicherung


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