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Vorgelegter Gesetzentwurf zur Leiharbeit ist untauglich



Berlin (ots) – Der Deutsche Journalisten-Verband hat den von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen vorgelegten Gesetzentwurf zur Leiharbeit als untauglich kritisiert, um damit den bekannten Missbrauch der Leiharbeit durch Zeitungsverlage einzudämmen.


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Der Gesetzentwurf schreibt etwa vor, dass Leiharbeitnehmer genauso viel verdienen müssen wie die Stammbelegschaft, wenn sie in den vorher gehenden sechs Monaten in dem Betrieb fest angestellt waren. „Diejenigen Zeitungsverlage, die mit Hilfe der Leiharbeit tarifliche Standards umgehen, stellen nicht ehemalige Redakteure, sondern Volontäre oder Freie dauerhaft als billige Leiharbeitnehmer ein“, sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. „Dieser Missbrauch der Leiharbeit wird weiterhin möglich sein, wenn der Gesetzentwurf so den Bundestag passiert.“ Negativ für die Betroffenen sei auch, dass keine zeitliche Befristung der Leiharbeit vorgesehen sei. Es komme jetzt auf die parlamentarischen Gremien an, den Gesetzentwurf zu verschärfen. „Leiharbeit zur Umgehung von Tarifverträgen ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein Anschlag auf die Sozialpartnerschaft in den Verlagen.“ Ohne tarifliche Sicherheit sei Qualitätsjournalismus auf Dauer nicht möglich.

Auf Leiharbeit im Journalismus setzen über 20 Zeitungen in Deutschland, wie aus der vom DJV geführten Liste der Tarifumgehung hervorgeht. Häufig werden Jungredakteure nur noch bei einer verlagseigenen Leiharbeitsfirma eingestellt. Die DJV-Liste der Tarifumgehung ist auf der DJV-Homepage unter http://www.djv.de/DJV-Liste-Tarifumgehung-der-V.629.0.html?&type=123 zu finden.



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