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Verzögerungen bei der Bearbeitung der Steuererklärungen



Bielefeld (ots) – Finanzbehörden lassen sich nicht gerne in ihre Karten sehen. Sie müssen das Steuergeheimnis hüten – auch zum Schutz des Steuerzahlers. Geht es um Steuerforderungen, spielt die Behörde ihre rechtlichen Trümpfe aus, um das Geld so schnell wie möglich einzukassieren.


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Ein Pokerspiel mit dem Bürger ist ausgeschlossen. Geht es aber um mögliche Rückerstattungen, ist derzeit beim Bürger Geduld angesagt. Die Bearbeitung von Einkünften aus Kapitalvermögen wird frühestens in der zweite Märzwoche möglich sein. Derzeit streikt die Software. Der Grund: Steuersystematische Änderungen und umfangreiche Programmanpassungen, wie es im Amtsdeutsch heißt. Auch Finanzbehörden sind Dienstleister, die Steuerbürger ihre Kunden.


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Und somit hofft der brave Steuerzahler, dass das Finanzamt einen neuen Trumpf in Sachen Service ausspielt und die Verzögerungen bei der Bearbeitung der Steuererklärungen durch gründliche Schnelligkeit ausgleicht. Wer Steuern pünktlich zahlt, hat auch Anspruch auf eine pünktliche Steuerrückerstattung. Dies sollte möglich sein.

Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur Steuererklärung



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