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Unternehmensteuerreform: Koalition greift Vorschläge des Bundes der Steuerzahler auf



Die Koalitionsfraktionen von Union und SPD haben gestern Veränderungen bei der Unternehmensteuerreform verabredet. Die Finanzpolitiker der Großen Koalition haben dabei Forderungen des Bundes der Steuerzahler (BdSt) aufgegriffen.

Der BdSt hat sich im laufenden Gesetzgebungsverfahren zur Unternehmensteuerreform vehement für Verbesserungen zugunsten kleiner und mittelständischer Unternehmen eingesetzt. So mahnte der BdSt insbesondere bei den geringwertigen Wirtschaftsgütern, bei den Größenklassen für die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrages und der Sonderabschreibung sowie der Länge des Investitionszeitraumes Korrekturen gegenüber dem Gesetzentwurf an. Dies ist jetzt zumindest teilweise geschehen. So wird die Wertgrenze für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter von 100 auf 150 Euro angehoben, die Betriebsgrößengrenze für die Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung von 210.000 auf 235.000 Euro erhöht und der Zeitraum für die Realisierung der Investition von zwei auf drei Jahre verlängert. Diese Änderungen weisen in die richtige Richtung. Weitere Verbesserungen sind allerdings dringend erforderlich. So muss der Abschreibungszeitraum für den Pool der geringwertigen Wirtschaftsgüter auf drei Jahre verkürzt werden. Ansonsten kommt es für zu viele Wirtschaftsgüter zu einer Verlängerung der Abschreibungszeit und somit zu Liquiditätsnachteilen.

Zu kritisieren sind die Verschärfungen bei der Abgeltungsteuer. Sparer und Kapitalanleger müssen nun für die Gegenfinanzierung anderer Maßnahmen aufkommen. Die Verlustverrechnungsbeschränkung bei den Kapitaleinkünften ist unsystematisch und kann nicht gerechtfertigt werden. Zumindest für Veräußerungsgewinne aus Kapitalanlagen sollte daher wieder eine Spekulationsfrist eingeführt werden. Das Ziel der Bundesregierung, die Eigenverantwortung der Steuerzahler bei der Altersvorsorge zu fördern, wird ansonsten nicht erreicht , sondern sogar erschwert werden.

Bund der Steuerzahler Deutschland e.V.



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