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Unterhaltsvorschuss-Zahlungen für rund 35.000 Kinder in Sachsen



Chemnitz (ots) – Chemnitz. Vater Staat muss immer tiefer in die Tasche greifen, um Alimente zu zahlen. Er springt für säumige Eltern ein. Sachsen hat in den Jahren 2008 und 2009 rund 16,9 Millionen Euro an Unterhaltsvorschuss-Zahlungen für rund 35.000 Kinder ausgegeben. „In diesem Jahr wird die Summe auf rund 20 Millionen und im Jahr darauf auf insgesamt 24 Millionen Euro steigen“, so Ralph Schreiber, Sprecher des Sozialministeriums.


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Den allergrößten Teil davon erhält das Land nie zurück. Die Zahlung des Vorschusses übernehmen zu je einem Drittel Bund, Land und Kommunen. Ein Grund für die wachsende Summe ist die deutliche Erhöhung des Mindestunterhalts seit Beginn des Jahres. „Da die Einkommen gleich geblieben sind, hat sich nahezu zwangsläufig die Zahl der Unterhaltspflichtigen, die nicht mehr zahlen können, erhöht“ , so Thomas Liebert, Sprecher der Stadt Chemnitz, die im Vorjahr rund 1,23 Millionen Euro für Vorschüsse berappen musste. Die Städte Leipzig und Dresden haben 2009 etwa acht Millionen beziehungsweise 6,6 Millionen Euro ausgegeben. Dort ist bereits absehbar, dass die in diesem Jahr im Haushalt bereitgestellte Summe nicht ausreichen wird. „Bei uns kann das aber auch mit der erfreulichen Steigerung der Geburtenzahlen zusammenhängen“, so Jutta Opitz vom Dresdner Jugendamt. In den Landkreisen ist die Situation ähnlich. So gingen der Vogtlandkreis und der Landkreis Zwickau 2009 mit rund 2,8 Millionen beziehungsweise 3,9 Millionen Euro in Vorleistung. „Aufgrund der gesetzlichen Änderungen wird der Haushaltsansatz auch bei uns dieses Jahr nicht ausreichen“, so Ilona Schilk, Sprecherin des Landkreises Zwickau. Und das obwohl bereits mehr als vier Millionen Euro geplant sind. Dem Staat gelingt es nur selten, die Vorschüsse von den Säumigen wieder einzutreiben. Von den 819 Millionen Euro, die laut Bundessozialministerium Bund und Länder im vergangenen Jahr an Vorschüssen zahlten, konnten nur 166 Millionen Euro zurückgeholt werden. Die Schulden können sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich eingetrieben werden. So sind die Jugendämter befugt, bei Recherchen zur Wohnanschrift um Amtshilfe beim Kraftfahrtbundesamt oder den Einwohnermeldeämtern zu ersuchen. Hält sich der Säumige im Ausland auf, ist nahezu alle Mühe umsonst. Dann übersteige der Verwaltungsaufwand nicht selten die Höhe der Summe, die einzutreiben wäre, sagen Verantwortliche. Bei zwei von drei Nicht-Zahlern, darunter immer mehr Frauen, ist tatsächlich nichts zu holen. Sie sind arbeitslos, Hartz-IV-Empfänger, oder sitzen in Haft. Viele Säumige zahlen bewusst nicht, darunter auch Gutverdiener. Viele sähen nicht ein, so die Erfahrung der Jugendämter, dass sie nach einer Trennung zahlen sollen. Nicht wenige seien frustriert, weil ihnen ihr Ex-Partner den Umgang mit den Kindern verweigert. Und wieder andere wüssten einfach nicht über ihre Pflichten Bescheid. In anderen Länder wird mehr Druck auf Säumige ausgeübt. So kann zahlungsunwilligen Eltern in Großbritannien etwa der Führerschein entzogen werden. In Estland werden Väter und Mütter, die nicht zahlen wollen, namentlich im Internet auf einer Seite des Justizministeriums genannt.



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