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Tipps zur Einkommensteuererklärung



Alle Jahre wieder kommt die Einkommensteuererklärung, durch einige legale Tricks können auch Sie bares Geld sparen. Einige der Tricks werden wir Ihnen im folgenden Text vorstellen.



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Tipp 1: Abgabedatum einhalten
Sind sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, sollten Sie das Abgabedatum unbedingt einhalten. Im Allgemeinen ist der 31.Mai des Folgejahres der letzte Tag für eine fristgerechte Abgabe. Sollten Sie bereits vorher wissen, dass Sie diesen Termin nicht einhalten können, wenden Sie sich an Ihr Finanzamt und beantragen eine Verlängerung der Frist.
Diese wird von so gut wie allen Finanzämtern ohne weitere Nachweise genehmigt, solange es sich nicht um einen außergewöhnlich langen Zeitraum handelt. Durch die rechtzeitige Abgabe oder die Fristverlängerung können Sie sich den Verspätungszuschlag sparen, der in einer Höhe von bis zu 10% der zu zahlenden Steuer festgelegt werden kann. Bei einem hohen Steueraufkommen kann das sehr schnell teuer werden.


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Tipp 2: Haushaltnahe Aufwendungen
Haben sie eine Putzfrau? Werden Ihre Kinder regelmäßig von einem Kindermädchen betreut oder sind Sie dieses Jahr mit einem Umzugsunternehmen umgezogen? In diesen Fällen dürfen Sie die Kosten dafür von der Steuer absetzen und zwar bis zu einem Höchstbetrag von 600 Euro pro Jahr. Dafür müssen Sie allerdings die Aufwendungen nachweisen und auch einen Ãœberweisungsbeleg über die Summe vorlegen. Barzahlungen werden im Normalfall nicht von den Finanzämtern anerkannt.

Tipp 3: Pflege von Angehörigen
Wenn Sie Angehörige bei Ihnen zuhause oder im Haushalt Ihres Angehörigen pflegen, dürfen Sie Aufwendungen dafür mit einem Anteil von 20% geltend machen. Dies gilt bis zu einer Höchstgrenze von 1.200 Euro. Der Angehörige muss allerdings zwingend einen Wohnsitz in Deutschland haben, ansonsten ist eine Anrechnung leider nicht möglich.

Tipp 4: Spenden
Seit der Vereinfachung der steuerlichen Behandlung von Spenden 2007 kann jeder Einkommensteuerpflichtige Spenden in Höhe von maximal 20% des Bruttoeinkommens geltend machen. Die meisten Finanzämter akzeptieren sogar Spenden in Höhe von 100 Euro ohne Nachweis.

Tipp 5: Handwerkerrechnungen
Seit 2006 dürfen auch bestimmte Handwerkerrechnungen von der Steuer abgesetzt werden. Haben Handwerker in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung Modernisierungs-, Erhaltungs- oder Renovierungsarbeiten durchgeführt, dürfen Sie diese bis zu einer Höhe von maximal 3.000 Euro mit 20% geltend machen. Wie bei den haushaltsnahen Aufwendungen gilt allerdings auch hier, dass eine Absetzung nur möglich ist, wenn die Rechnungen überwiesen werden, eine Barzahlung wird nicht angerechnet. Außerdem dürfen Sie nur die Arbeitskosten absetzen, für Material gibt es keine Steuererleichterung.

Tipp 6: Werbungskosten
Arbeitnehmer können alle Kosten, die Ihnen in Verbindung mit Ihrer beruflichen Tätigkeit entstehen, von der Steuer absetzen. Dabei berücksichtigt das Finanzamt automatisch eine Pauschale in Höhe von 920 Euro. Wenn Sie bereits abschätzen können, dass Ihre Kosten diese Pauschale übersteigen werden, müssen Sie die Werbungskosten komplett nachweisen. Daher lohnt es sich immer, alle Belege aufzuheben. Sie können übrigens sogar Ihre Kontoführungsgebühren von der Steuer absetzen, wenn Sie Ihr Gehalt auf ein Girokonto überwiesen bekommen. Ohne Belege erkennt das Finanzamt dafür eine Pauschale von 16 Euro jährlich an. Außerdem akzeptiert das Finanzamt für die Arbeitsmittel eine Pauschale von 110,- Euro.


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Tipp 7: Unterhaltszahlungen
Wenn Sie für Ihren Ex-Ehepartner Unterhalt bezahlen, können Sie diesen als Sonderausgaben von der Steuer absetzen und das sogar bis zu einer Höhe von 13.805,- Euro jährlich. Allerdings muss der Ex-Ehepartner diese Unterhaltszahlungen in seiner Einkommensteuererklärung als sonstige Einkünfte versteuern.
Scheidungskosten können übrigens als außergewöhnliche Belastungen in der Einkommensteuererklärung abgesetzt werden.

Wir hoffen, dass Sie mit unseren Tipps und Tricks einige Anregungen gefunden haben und der ein oder andere auch bei Ihnen zutrifft. Weitere Tipps für Ihre Steuererklärung gibt es unter www.steuer-ratgeber-online.de/html/werbungskosten.html

(Quelle: openPR)



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