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Streitfrage nicht entschieden, ob der Staat eine illegal beschaffte Datei kaufen darf, auf der mutmaßliche Steuersünder gespeichert sind



Südwest Presse: Kommentar zum Thema Steuersünder
Ulm (ots) – Geht das? Ein Richterspruch und zwei gegensätzliche Ansichten sehen sich bestätigt. Ja, denn das Bundesverfassungsgericht hat die zentrale Streitfrage, ob der Staat eine illegal beschaffte Datei kaufen darf, auf der mutmaßliche Steuersünder gespeichert sind, nicht entschieden.

Darum ging es in der abgelehnten Beschwerde auch nicht. Die Richter klärten, ob diese Daten Ermittlungen zulassen und in einem Prozess als Beweise taugen. Und da legten sie sich fest: Dies ist mit dem Grundgesetz vereinbar, wenn der Staat nicht zu massiv in die Privatsphäre des Einzelnen eingreift, was bei Geschäftskontakten wohl nicht zutrifft. Beim Beschaffen solch brisanten Materials müsse der Fiskus zudem passiv bleiben. Und was machen die Parteien in Baden-Württemberg? Sie streiten munter weiter. Dabei hat das Gericht keiner Seite wirklich geholfen. Nur juristische Argumente zu suchen, ist schwerer geworden.

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Deshalb sollten sich die Parteien auf das besinnen, was sie hoffentlich noch können: ihre Beschlüsse politisch begründen. Eine Regierung kann durchaus darlegen, warum sie sich Erkenntnissen nicht bedient, die ihr auf illegalem Weg angeboten werden. Sie kann aber auch erklären, dass Steuerhinterziehung nicht geduldet werden darf. Diese Freiheit lassen die Richter den politisch Verantwortlichen wohl bewusst. Und der Bürger? Er würde klare Positionen vorfinden. Vor Wahlen kann ihm fast nichts Besseres passieren.



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