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Steuerberatung: Kosten sind stark abhängig vom Aufwand



In vielen Unternehmen ein nicht zu unterschätzender Kostenfaktor ist die Steuerberatung. Kosten können in diesem Bereich aber erheblich reduziert werden, wenn man dem Steuerberater einen gewissen Aufwand abnimmt.

Ein Steuerberater ist jemand, der einen freien Beruf ausübt, also nicht der Gewerbeordnung unterliegt und bezüglich des Steuerrechts, aber auch Fragen, die sich auf betriebswirtschaftliche Belange beziehen, beratend tätig ist.

Der deutsche Gesetzgeber hat im Steuerberatungsgesetz und einer besonderen Durchführungsverordnung sehr genau dargelegt, wer als Steuerberater tätig sein darf. Zusammengeschlossen sind die Steuerberater in den so genannten Steuerberaterkammern, die der Bundessteuerberaterkammer untergeordnet sind. Wenn man mit der Erklärung seiner Einkommenssteuer einen Steuerberater beauftragt, ist für viele Menschen ein brennendes Thema der Kostenfaktor der Steuerberatung. Kosten in diesem Bereich richten sich in der Regel nach der Steuerberatergebührenverordnung. Danach kann der Steuerberater selbst entscheiden, ob er die von ihm erfüllten Leistungen abhängig von der von ihm hierfür verwandten Zeit oder nach deren Wert berechnet. Der Wert bezeichnet die Summe in Euro, die steuerrelevant ist.

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Grundsätzlich besteht nur für umsatzstarke Kapitalgesellschaften eine Pflicht zur Erstellung des Jahresabschlusses über einen Steuerberater. Die meisten Kleinunternehmer beauftragen dennoch einen Steuerberater, um schlichtweg ihren persönlichen Aufwand in Bezug auf den Jahresabschluss und die Erstellung der Bilanz möglichst niedrig zu halten. Auch gehen sie so vor, um keine sachlichen Fehler zu begehen, die mitunter empfindliche finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen können.

Allerdings sind im Bereich der Steuerberatung Kosten nicht immer fix vorgegeben oder werden nur starr am Umsatz orientiert. Je höher der Aufwand für den Steuerberater ist, umso höher werden auch die von ihm in Rechnung gestellten Kosten sein. Neben dem eigentlichen Jahresabschluss können auch noch die Umsatzsteuererklärung, die Umsatzsteuervoranmeldung sowie die eigentliche Buchung aller Belege entweder vom Steuerberater oder aber vom Mandanten selbst erledigt werden. Sollen alle vorgenannten Tätigkeiten extern erledigt werden, kann der Rechnungsendbetrag durchaus deutlich höher sein als bei einer simplen Erstellung einer Bilanz.

Durch regelmäßiges Abarbeiten der Einzelbelege und quartalsweiser oder monatlicher Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung können Mandanten viele Kosten sparen. Auch ist das Risiko, Sachfehler zu begehen hier deutlich niedriger beziehungsweise werden die Daten in der Regel sowieso noch einmal bei der Fertigstellung des Jahresabschlusses vom Steuerberater überprüft.



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