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Steuerberater gegen Aufweichung des Maßgeblichkeitsgrundsatzes



Steuerberater gegen Aufweichung des Maßgeblichkeitsgrundsatzes
Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) hat die Rechnungslegungsvorschriften in Deutschland reformiert und soll für den Mittelstand eine kostengünstige und einfache Alternative zu den internationalen Bilanzregeln darstellen. Nach jahrelanger Diskussion ist das Gesetz im Mai 2009 in Kraft getreten. Nun zeigen sich in der Praxis erste, aber grundlegende Zweifelsfragen, die durch die größte Bilanzrechtsreform seit 20 Jahren aufgeworfen werden.

Im Zuge der Reform wurde auch der Wortlaut des § 5 Abs. 1 Einkommensteuergesetz geändert, in dem der Grundsatz der Maßgeblichkeit festgeschrieben ist. Dieser besagt, dass die nach dem Handelsrecht erstellte Bilanz die Grundlage für die steuerliche Gewinnermittlung ist. Die geänderte Fassung ist aber so offen formuliert, dass allein nach den Buchstaben des Gesetzes künftig steuerliche Wahlrechte zum Wertansatz unabhängig von der Handelsbilanz ausgeübt werden können. Dies würde in der Praxis das Ende dieser Verknüpfung bedeuten.

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Durch den Entwurf eines BMF-Schreibens vom 12. Oktober 2009 stellt das Bundesministerium der Finanzen (BMF) nun zu diesem offenen Punkt eine vorläufige Verwaltungsauffassung vor, nach der die bisherige Beschränkung steuerlicher Wahlrechte durch das Handelsrecht aufgeben werden soll.
Mit dieser Auffassung setzt sich die Finanzverwaltung über den klar geäußerten Willen des Gesetzgebers hinweg. Das genaue Gegenteil der jetzt verlautbarten Verwaltungsauffassung wurde explizit in der Begründung des BilMoG ausgeführt und aufgrund einer entsprechenden Prüfbitte des Bundesrates nochmals durch die Bundesregierung bekräftigt.
Hiermit gibt das BMF ein seit Jahrzehnten bewährtes Grundprinzip des deutschen Bilanzsteuerrechts ohne Not auf und entnimmt einer offensichtlich verunglückten gesetzlichen Formulierung einen Inhalt, den das Parlament und die Regierung abgelehnt haben. Diese allein am Wortlaut haftende Auslegung der Norm stellt einen Verstoß gegen das Demokratie- und Gewaltenteilungsprinzip dar. Darüber hinaus ist der Grundsatz der Maßgeblichkeit eine anerkannte und in der Praxis erprobte Regel der steuerlichen Gewinnermittlung. Gerade kleineren, einfach strukturierten Unternehmen aus dem Mittelstand wird so die Möglichkeit genommen, auch künftig kostensparend eine einzige Bilanz aufzustellen.
Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) wird sich im Rahmen der jetzt stattfindenden Anhörung der Verbände zu diesem BMF-Schreiben für eine Beibehaltung des bisherigen Inhalts des Maßgeblichkeitsgrundsatzes einsetzen. Des Weiteren ist der DStV der Ansicht, dass hier eine gesetzliche Klarstellung notwendig ist und wird daher nach Abschluss der Regierungsbildung eine parlamentarisch legitimierte Regelung anstreben.

19. Oktober 2009

Ansprechpartner:
RA Dipl.-Kfm. (FH) Carsten Rothbart
rothbart@dstv.de
+49 30 27876-410



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