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Sofortige Abschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern zum Beispiel: Drucker, PC



Die Anschaffungskosten für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter in Höhe von bis zu Euro 410,00 netto – (z.B: PC`s, Drucker) können ab dem 1.1.2010 wieder sofort in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden.


Alternativ besteht ab dem 1.1.2010 ein Wahlrecht für die Bildung eines Sammelpostens für bewegliche abnutzbare Wirtschaftsgüter bis zu einer Höhe von Euro 1.000,00 netto.

Quelle: 100 Steuertipps für das Jahr 2010 – Steuerberater Uwe Diekmann www.gds-steuerberatung.de



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