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So errechnet sich die individuelle Monatsrente



Wie viel gesetzliche Rente bekomme ich ? So errechnet sich die individuelle Monatsrente
Für die meisten wird die gesetzliche Rente die wichtigste Einnahmequelle im Alter sein. Wie hoch aber fällt sie aus?

Jede Rente wird nach der so genannten Rentenformel berechnet. Sie multipliziert die persönlichen Entgeltpunkte mit dem aktuellen Rentenwert und bezieht gegebenenfalls noch einen Zugangsfaktor und einen Rentenartfaktor ein.

Das klingt komplizierter, als es ist. Die wichtigsten Bestandteile sind die Entgeltpunkte, die man jährlich sammelt und der allgemein geltende aktuelle Rentenwert:

Wer in einem Kalenderjahr genauso viel rentenversicherungspflichtiges Einkommen hat wie der Durchschnitt – 2009 lag der vorläufige Wert in den alten Bundesländern bei 30.879 Euro, in den neuen bei 26.018 Euro -, erhält hierfür einen Entgeltpunkt. Bei mehr Einkommen gibt es anteilig höhere Entgeltpunkte; bei niedrigerem entsprechend geringere.

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Der aktuelle Rentenwert gibt die Höhe der monatlichen Rente für ein Jahr Beitragszahlung an. Er liegt zurzeit bei 27,20 Euro in den alten Bundesländern und bei 24,13 Euro in den neuen Bundesländern. Die Anpassung des Rentenwertes berücksichtigt die Entwicklung der sozialversicherungspflichtigen Einkommen, die Entwicklung der Zahl der Rentner im Verhältnis zu den Beschäftigten sowie deren Aufwendungen für die Altersvorsorge.

Bei 45 Jahren Durchschnittsverdienst ergäbe sich somit eine Bruttorente von 1.224 Euro in den alten Bundesländern (45 Entgeltpunkte mal 27,20 Euro) und 1.085,85 Euro in den neuen Bundesländern (45 mal 24,30 Euro).

Mit dem so genannten Zugangsfaktor lässt sich zudem ein vorzeitiger oder späterer Renteneintritt berücksichtigen. Bei der Regelaltersrente ist dies – nach Auslaufen der Ãœbergangsregelungen im Jahr 2029 – das 67. Lebensjahr. Nimmt ein Versicherter seine Rente nach diesem Stichtag in Anspruch, erhöht sich seine Rente für jeden weiteren Monat der Berufstätigkeit um 0,005 Punkte oder 0,5 Prozent. Für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme muss ein Rentner dagegen 0,3 Prozent (0,003 Punkte) Abschlag in Kauf nehmen.

Der Rentenartfaktor wird wiederum wichtig, wenn keine volle Rente bezogen wird, sondern etwa eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Sie ist nur halb so hoch wie reguläre Altersrenten oder Renten wegen Erwerbsunfähigkeit.



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