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Senkung der Einspeisevergütung ab dem 1. Juli 2011



Die Vergütung von Solarstrom nähert sich in großen Schritten den Tarifen für Haushaltsstrom an. Ende Februar hat der Bundestag beschlossen, den Preissenkungen der Solarbranche zu folgen und die Vergütung für Solarstrom zu senken. Aktuell wird Solarstrom mit bis zu 28,74 Cent pro KWh vergütet. Zum 1. Juli wird diese Vergütung um bis zu 15 Prozent abgesenkt. Damit kann ab Juli ein Vergütungstarif von unter 25 Cent pro kWh erreicht werden.


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Die Solarbranche löst damit ein altes Versprechen ein: Die wirtschaftliche Produktion von sauberem Strom direkt dort wo er verbraucht wird. Gerade in der Mittagszeit, wenn der Strombedarf in Deutschland besonders hoch ist, entlastet der Solarstrom durch die Erzeugung vor Ort die Stromnetze.

Die Vergütung von Solarstrom ist im EEG, dem Erneuerbare Energien Gesetz, geregelt. Im EEG ist festgelegt, dass Anlagenbetreibern für 20 Jahre ein fester Vergütungstarif garantiert wird. Das Installationsjahr kommt zu den 20 Jahren als Bonus hinzu. Es wird derjenige belohnt, der in der ersten Jahreshälfte seine Anlage in Betrieb nimmt. Wer bereits im März oder April eine Solaranlage errichtet, profitiert besonders. Denn zu diesem Zeitpunkt hat der Anlagenbetreiber die sonnenreichen Monate des Jahres noch vor sich.

In 2011 ergibt sich eine besondere Situation: Die Preise für PV-Anlagen sind jetzt schon gesunken. Die Vergütungssätze werden jedoch erst zum 1. Juli geändert. Wer rechtzeitig reagiert, nutzt den niedrigeren Anlagenpreis und sichert sich für 20 Jahre die höhere Vergütung.

Die Solarbranche berichtet davon, dass sich die Auftragsbücher für das zweite Quartal zu füllen beginnen. Im Jahr 2010 gab es auch schon eine Absenkung des Einspeisetarifes zum 1. Juli. Damals führte dies zu einem überhitzen Markt in den Monaten Mai und Juni. Viele Anlagenbetreiber konnten Ihre Anlage jedoch nicht rechtzeitig fertig stellen. Wer beabsichtigt, eine Photovoltaikanlage zu erwerben, sollte die Bestellung baldmöglichst auslösen. Der Kunde kann sicher sein, noch von dem höheren Einspeisetarif zu profitieren und erntet in den ertragsstarken Sonnenmonaten Mai und Juni.

Die Vergütung für Strom aus erneuerbaren Energien ist ab dem jeweiligen Installationsjahr für 20 Jahre festgeschrieben. Unabhängig von Inflation und Preissteigerungen der anderen Energieträger bleibt der Preis unverändert. Je höher der Anteil der erneuerbaren Energien im Stromnetz ist, desto weniger wirken sich Preissteigerungen bei Öl, Kohle, Gas oder Uran auf den Strompreis aus.

( openPR )

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