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Schenkungen richtig gestalten



Wer verschenkt entreichert sich. Die unentgeltliche Ãœbertragung – insbesondere von Grundbesitz oder Unternehmensbeteiligungen – ist häufig steuerlich motiviert. Teilweise dient die Schenkung dazu, wichtige Vermögensgegenstände dem möglichen Zugriff von Gläubigern zu entziehen.


Größere Schenkungen wie Immobilien oder Gesellschaftsbeteiligungen oder höhere Wertpapierdepots sollten aber nicht bedingungslos, sondern unter Zurückbehaltung von Wohnungs-, Nutzungs- oder Nießbrauchsrechten übergeben werden. Darüber hinaus können Rückübertragungsrechte wie z.B. für den Fall der eigenen Verarmung oder für den Fall, dass der Beschenkte den geschenkten Vermögensgegenstand zu Lebzeiten des Schenkers verkauft, vereinbart werden.

Quelle: 100 Steuertipps für das Jahr 2010 – Steuerberater Uwe Diekmann www.gds-steuerberatung.de



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