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Rentenrecht in Ost und West gleichstellen



(dts) – Die CDU will 20 Jahre nach der Wiedervereinigung ein einheitliches Rentenrecht in Ost und West schaffen. Damit würden „die im Zuge der Wiedervereinigung getroffenen Sonderregelungen für die Rentenberechnung in Ostdeutschland künftig entbehrlich“, heißt es dem Nachrichtenmagazin „Focus“ zufolge im Antrag des Bundesvorstands.



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Den will die CDU auf ihrem kleinen Parteitag am 22. März in Berlin beschließen. Der CDU-Generalsekretär in Sachsen und Fraktionsvize der Union im Bundestag, Michael Kretschmer, wertete den Plan als „wichtiges Signal für das geeinte Deutschland“. Er warnte aber vor zu hohen Erwartungen. Die Berechnung der Rentenanwartschaften sei äußerst kompliziert.
„Wir müssen aufpassen, dass wir keine Enttäuschungen wecken, denn die Anpassung bedeutet für Ostdeutsche nicht automatisch eine Anhebung des Niveaus.“


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