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Private Pkw-Nutzung für Dienstfahrten



Hohe Kfz-Kosten und steigende Benzinpreise ärgern die Autofahrer. Besonders groß wird der Unmut, wenn für dienstliche Fahrten die steuerfreie Erstattung durch den Arbeitgeber weit hinter den tatsächlichen Kosten zurück bleibt und man feststellen muss, dass private Arbeitnehmer und Angehörige des öffentlichen Dienstes hier ungleich behandelt werden.


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Benutzen Mitarbeiter ihren privaten Pkw mit Zustimmung des Arbeitgebers für eine Dienstreise oder Dienstfahrt, kann der Arbeitgeber pro gefahrenen Kilometer 0,30 Euro steuerfrei ersetzen. In einigen Bundesländern erhalten Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst jedoch sogar 0,35 Euro steuerfrei erstattet. Gegen diese Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern der privaten Wirtschaft und Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst richtet sich eine Beschwerde beim Bundesfinanzhof. Das Verfahren ist dort unter dem Aktenzeichen VI B 145/10 anhängig. Bei dem Verfahren handelt es sich um eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde, das heißt, die obersten deutschen Steuerrichter müssen zunächst prüfen, ob sie das Verfahren zulassen.

Dennoch können betroffene Steuerzahler von dem Verfahren profitieren. Wer den höheren Kilometersatz für dienstliche Fahrten in seiner Steuererklärung geltend macht und anschließend den Steuerbescheid mit einem Einspruch offen hält, kann möglicherweise bei einem günstigen Ausgang des Verfahrens eine Steuererstattung erhalten.

Auch Selbstständige, die ihren Pkw im Privatvermögen halten, können den höheren Kilometersatz ansetzen und den Steuerbescheid mit einem Einspruch offen halten. In der Einspruchsbegründung sollte auf das Verfahren beim Bundesfinanzhof verwiesen werden und das Ruhen des Verfahrens beantragt werden, empfiehlt der Bund der Steuerzahler.

Verantwortlich: Hannah Stein

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