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PC-Wartung spart Steuern – Arbeitszeit ist haushaltsnahe Dienstleistung



Seit Jahresbeginn können auch PC-Dienstleistungen wie Reparatur oder Wartung als „haushaltsnahe Dienstleistung“ von der Steuer abgesetzt werden. Darauf macht der Informationsdienst „PC-Wissen für Senioren“ aus dem Fachverlag für Computerwissen aufmerksam.



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Das gleiche gilt unter anderem für die Installation von Telefonanlagen und DSL-Anschlüssen.
Steuermindernd wirken sich jedoch nur die Kosten für die Arbeitszeit aus. Deshalb sollten sie auf der Rechnung unbedingt eigens aufgeführt sein. Geräte oder Ersatzteile fallen nicht unter diese Bestimmung des Einkommensteuergesetzes (Paragraf 35a). Wichtig auch: Die Rechnung nie bar bezahlen. Das Finanzamt akzeptiert nur den Nachweis einer Banküberweisung.
Bei den so genannten haushaltsnahen Dienstleistungen können maximal 20 Prozent der Kosten in Höhe von insgesamt 6.000 Euro in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Auf diese Weise lassen sich pro Jahr bis zu 1.200 Euro an Steuern sparen.

PC-Wissen für Senioren
Fachverlag für Computerwissen
VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG, Theodor-Heuss-Str. 2-4, 53177 Bonn



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