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Neuer Bußgeldkatalog 2009 – Bussgelder werden angehoben



Wahrscheinlich tritt am 1. Februar 2009 ein neuer Bußgeldkatalog in Kraft. Dann werden Verkehrsrowdies kräftig zur Kasse gebeten. Die Bußgeld-Regelsätze werden massiv angehoben. Genaue Beträge stehen bislang nicht fest. Wird ein Verkehrsvergehen nachweislich vorsätzlich begangen, wird das reguläre Bußgeld verdoppelt.


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Tempoüberschreitungen
Raser werden künftig härter bestraft. Wer innerorts 21 km/h zu schnell fährt, zahlt künftig 80 Euro (statt 50) Bußgeld. Ab 31 km/h zuviel werden innerorts 160 Euro (statt 100) und außerorts 120 Euro (statt 75) fällig.
Ab mehr als 50 km/h zu viel müssen innerorts 280 Euro bezahlt werden (außerorts: 240 Euro), bei mehr als 60 km/h sogar 280 Euro (außerorts 440). Mehr als 60 km/h innerorts: 480 km/h (außerorts 440 km/h). Mehr als 70 km/h innerorts: 680 Euro (außerorts 600 Euro).
Beträgt die Sichtweite etwa wegen Regen, Nebel oder Schnee weniger als 50 Meter, ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h beschränkt. Mehr als 30 km/h darüber kosten dann außerorts 120 Euro (statt 75). Mit steigendem Tempo nimmt auch die Höhe des Bußgeldes zu.
Nichts ändert sich beim Fahrverbot: Wer in der Stadt mindestens 30 km/h oder außerorts mindestens 40 km/h zu schnell war, darf einen Monat lang nicht mehr Auto fahren.

Rücksichtsloses Fahren
Rücksichtslosigkeit im Straßenverkehr wird schärfer geahndet. Beispiel: Vorschriftswidrig Passanten daran hindern, am Fußgängerüberweg die Straße zu überqueren. Das Bußgeld beträgt 80 Euro (statt bisher 50).

Nicht beachtete Vorfahrt
Doppelt so teuer wie bisher: Die Missachtung der Vorfahrt kostet künftig 100 Euro (statt 50) Bußgeld. Verstöße beim Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren: zwischen 70 Euro und 80 Euro. Beim Rechtabbiegen an einem Grünpfeil nicht anhalten: 70 Euro (statt 50) bis 100 Euro (statt 60).

Autobahn
Fehlverhalten wie Wenden oder Rückwärtsfahren auf Autobahnen: 75 Euro (statt bisher 50) Euro kostet der Versuch, sich am Stau vorbei auf dem Seitenstreifen zur Ausfahrt durchzumogeln.

Rechtsfahrgebot
Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot kosten im neuen Bußgeldkatalog 80 Euro. Auch Drängler werden härter bestraft. Wer bei Geschwindigkeiten von über 80 km/h zu wenig Abstand zum Vordermann hält, muss statt 40 Euro mindestens 75 Euro Bußgeld zahlen. Die maximale Strafe bei ungenügendem Sicherheitsabstand und einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h beträgt 600 Euro (statt bisher 400), vier Punkte und drei Monate Fahrverbot.

Bahnübergänge
Fehlverhalten an Bahnübergängen kostet künftig 80 Euro bis 240 Euro. Wer vorsätzlich die Bahnschranken umfährt, muss 700 Euro (statt bisher 100) zahlen.

Illegale Rennen
Wer illegale Rennen durchführt, zahlt 500 Euro Strafe. Teilnehmer zahlen 400 Euro. Mit verkehrsunsicherem Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen: je nach Schwere zwischen 90 und 270 Euro. Verdoppelt wird die Geldbuße für gefährliche Ãœberholmanöver: von 125 Euro auf 250 Euro, bei Sachbeschädigung 300 Euro.

ROTE AMPEL
Rotlichtverstöße kosten künftig 90 Euro (statt 50) bis 360 Euro (statt 75). Abhängig davon, wie lange die Ampel schon rot war und welche Folgen durch den Verstoß entstehen.

Alkohol am Steuer
Drogen beziehungsweise Alkohol am Steuer kosten künftig bereits beim ersten Vergehen 500 (statt 250) Euro. Die Strafe für Wiederholungstäter beträgt beim zweiten Verstoß 1 000 Euro (statt 500), bei einem dritten Mal 1 500 Euro (statt 750).
Fahranfänger, die sich nicht an die Null-Promille-Regel halten, bekommen ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro (statt 125) auferlegt. Wie bisher müssen sie außerdem eine Nachschulung absolvieren. Die Probezeit verlängert sich auf vier Jahre.

Weiterhin ändern sich in 2009 für Verkehrsteilnehmer:

Befreiung von der Kfz-Steuer
Wer bis zum 30. Juni 2009 einen neuen Pkw erwirbt oder zulässt, muss mindestens ein Jahr keine Kfz-Steuer bezahlen. Wer sich für einen umweltfreundlicheren Pkw der Schadstoffklassen Euro-5 oder Euro-6 entscheidet, bekommt die Kfz-Steuer für zwei Jahre erlassen. Enden wird die Kfz-Steuerbefreiung auf jeden Fall am 31. Dezember 2010.
Euro-5-Pkw sind vom 1. Januar 2009 ein Jahr von der Steuer befreit. Sie müssen aber seit dem Tag der Erstzulassung diese Abgasstufe erfüllen.

Euro- 5 wird Pflicht
Die nächste Verschärfung der Abgasvorschriften wird konkret. Ab dem 1. September 2009 müssen neue Autos die Euro-5-Abgasnorm erfüllen.

Neue Umweltzonen
Zehn Städte führen 2009 Umweltzonen ein. Nur Fahrzeuge mit gültiger Schadstoffplakette dürfen dort fahren.  Ab dem 1. Januar: Augsburg, Neu-Ulm, Heilbronn, Herrenberg, Karlsruhe, Pforzheim, Ulm und Bremen Mitte. Zum 15. Februar folgen Düsseldorf und Wuppertal.
Hannover akzeptiert ab dem 1.Januar 2009 keine Fahrzeuge mit roter Plakette. Meist sind das Diesel-Fahrzeuge, die nicht die Euro-3-Norm erfüllen. Auch Ortsfremde, mit roter Plakette dürfen dann nicht mehr die Umweltzone befahren.

Verkehrsschilder
Ab 2009 will das Bundesverkehrsministerium den Schilderwald auf deutschen Straßen lichten. Die StVO und dazu gehörige Verwaltungsvorschriften sollen vereinfacht werden. So können die zuständigen Behörden der Länder unsinnige Verkehrszeichen einfacher demontieren. Einzelheiten dazu sind noch nicht bekannt.

Quelle: Bild.de

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