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Neue Richtlinien gültig seit 15. März



Am 15.03.2011 traten neue Richtlinien für das Marktanreizprogramm in Kraft. Ab sofort können Förderanträge entsprechend den neuen Konditionen gestellt werden. Die zum Teil bis Ende des Jahres befristeten Verbesserungen betreffen thermische Solaranlagen, den Austausch von Heizkesseln, Wärmepumpen und Holzheizungen.


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Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Sonnenkollektoren
Die Basisförderung für Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung wurde befristet auf jetzt 120 Euro/m² angehoben. Nach dem 30.12.2011 (Tag des Antragseingangs) wird sie wieder auf 90 Euro/m² abgesenkt. Auch der Bonus für den zusätzlichen Austausch eines alten Heizkessels ohne Brennwertnutzung gegen einen neuen Brennwertkessel sinkt zu diesem Termin von 600 Euro auf danach 500 Euro. Auch der Kombinationsbonus für Solarthermie plus Wärmepumpe oder Solarthermie plus Biomasse sinkt zum Jahreswechsel von 600 Euro auf 500 Euro.

Biomasseanlagen
Emissionsarme Scheitholzvergaserkessel werden jetzt wieder mit pauschal 1.000 Euro gefördert, wenn sie einen Staubemissionswert von maximal 15 Milligramm pro Kubikmeter einhalten. Alle bisherigen Förderungen bei Pellet-Öfen mit Wassertasche, Pellet-Kesseln und Holzhackschnitzelanlagen bleiben unverändert.

Wärmepumpen
Die technischen Anforderungen wurden überarbeitet. Unter anderem wurden die geforderten Jahresarbeitszahlen reduziert. Ab sofort gilt: Sole/Wasser-Wärmepumpen und Wasser/Wasser-Wärmepumpen müssen Mindestjahresarbeitszahlen von 3,8 (bei Wohngebäuden) bzw. 4,0 (bei Nichtwohngebäuden) erreichen. Bei Luft/Wasser-Wärmepumpen ist eine Jahresarbeitszahl von 3,5 Fördervoraussetzung, bei gasbetriebenen Wärmepumpen 1,3.

Bemessungsmaßstab für die Förderung für Wärmepumpen ist jetzt die Wärmeleistung statt bisher die Wohnfläche. Dies erfolgt im Interesse der Erleichterung der Antragstellung und Vereinfachung der Förderanforderungen. Das bisherige Förderniveau bleibt in etwa erhalten. Die Förderung liegt zwischen 2.400 Euro bei Wärmepumpen im Einfamilienhäusern bis hin zu 11.400 Euro bei Wärmepumpen mit einer Wärmeleistung von 100 kW.

Weitere Informationen zum Marktanreizprogramm 2011 erhalten Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie beim BINE Informationsdienst www.energiefoerderung.info in der Rubrik Förderprogramme des Bundes.

BINE Informationsdienst
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