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Krankheits- und Therapiekosten von der Steuer absetzen



Krankheitskosten, können – soweit Sie die zumutbare Belastung übersteigen- steuerlich geltend gemacht werden. Abziehbar sind Aufwendungen für alle Ärzte, Zahnärzte, Kieferchirurgen sowie verordnete medizinische Behandlungen wie zum Beispiel für Krankengymnasten und Leistungen eines zugelassenen Heilpraktikers.


Daneben sind die Praxisgebühr und Arznei-, Heil- und Hilfsmittel wie zum Beispiel unter anderem Brillen, Kontaktlinsen, Reinigungsmittel, Hörgeräte, orthopädische Einlagen und Schuhe, Rollstühle, Prothesen, Messgeräte für Blutdruck und Blutzucker und Inhalationsgeräte absetzbar. Sammeln Sie alle Belege von Anfang bis zum Ende des Jahres. Man weiß nie, was in einem Jahr zusammenkommt. Selbst umstrittene Therapien wie „Delfintherapie“ lassen sich als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzen; Voraussetzung ist, dass im Vorfeld ein ärztliches Attest – und für umstrittene Therapien – ein amtsärztliches Attest eingeholt wird. Aus dem Attest muss die Art der Therapie, die krankheitsbedingte Notwendigkeit der Therapie, die Dauer und der Zielort bzw. die Dauer der Therapie hervorgehen; die Gebühr für das amtsärztliche Attest ist ebenfalls als außergewöhnliche Belastung absetzbar.

Quelle: 100 Steuertipps für das Jahr 2010 – Steuerberater Uwe Diekmann www.gds-steuerberatung.de



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