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Artikel-Schlagworte: „Privatfahrt“



Betriebsprüfung: Kraftstoffkosten und Einnahmen bei Taxiunternehmen

Bei der Jagd nach höheren Steuereinnahmen geht es nicht nur um strittige Beträge von einigen 10.000 Euro oder mehr. Immer häufiger nehmen die Betriebsprüfer der Finanzämter auch kleinere Posten genau unter die Lupe – bei den Betriebsausgaben von selbstständigen Unternehmern und Freiberuflern insbesondere die Kraftstoffkosten für den oder die Firmenwagen. Auch Taxiunternehmer stehen unter verschärfter Beobachtung. Gegen ungerechtfertigte Steuernachforderungen gibt es nur ein Mittel: eine ordnungsgemäße, detailliert belegte Buchführung. Nachlässigkeit kommt hier bei der Betriebsprüfung teuer zu stehen.
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Private Pkw-Nutzung für Dienstfahrten

Hohe Kfz-Kosten und steigende Benzinpreise ärgern die Autofahrer. Besonders groß wird der Unmut, wenn für dienstliche Fahrten die steuerfreie Erstattung durch den Arbeitgeber weit hinter den tatsächlichen Kosten zurück bleibt und man feststellen muss, dass private Arbeitnehmer und Angehörige des öffentlichen Dienstes hier ungleich behandelt werden.
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Berechnung des geldwerten Vorteils eines Dienstwagens

Mit dem aktuellen Schreiben hat das BMF endlich einlenkende Stellung genommen zu einer Reihe von BFH-Urteilen zur Berechnung des geldwerten Vorteils für die Nutzung des Dienstwagens für Fahrten zwischen der Wohnung und der regelmäßigen Arbeitsstätte.
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1 % Regelung bei Firmenwagen

Grundsätzlich gibt es für Unternehmer, die kein Fahrtenbuch führen die Möglichkeit ihre Nutzung der zum notwendigen Betriebsvermögen gehörenden Kraftfahrzeuge für Privatfahrten mit einem Prozent des Bruttolistenpreises (zzgl. der Sonderausstattung) pro Monat zu berechnen.
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Private Dienstwagennutzung einschränken

Die Dienstwagen-Affäre des zurückgetretenen Bildungsministers Rupprecht muss Konsequenzen haben. Das fordert BdSt-Landesvorsitzende Angela Mai. Sie begrüßt die Ankündigung der Landesregierung, die Richtlinie für die Dienstwagennutzung zu ändern. Den Worten müssten jetzt Taten folgen.
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Dienstwagenbesteuerung optimal nutzen

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert: Bei der Nutzung von Dienstwagen durch Arbeitnehmer wird sowohl für Privat- als auch Arbeitswegfahrten der so genannten geldwerte Vorteil als Lohnbestandteil ermittelt, welcher lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig ist. Wer dafür die Regeln kennt, kann bei geschicktem Ausnutzen der Wahlrechte dazu Steuern sparen.
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Nutzungsentnahme, mehrere Fahrzeuge, 1 %-Regelung (BFH VIII R 24/08)

Gehören mehrere Kraftfahrzeuge zu einem Betriebsvermögen, ist § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG grundsätzlich auch dann fahrzeugbezogen, also mehrfach anzuwenden, wenn in tatsächlicher Hinsicht feststeht, dass ausschließlich eine Person die Fahrzeuge auch privat genutzt hat (entgegen Tz. 9 Satz 2 des BMF-Schreibens vom 21. Januar 2002 IV A 6 -S 2177- 1/02, BStBl I 2002, 148).
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Nach der 1 %-Regelung ermittelte Entnahme für die private PKW-Nutzung bei Landwirt mit Durchschnittssatz-Besteuerung nicht um fiktive Umsatzsteuer zu erhöhen (BFH IV R 45/07)

Nach der 1 %-Regelung ermittelte Entnahme für die private PKW-Nutzung bei Landwirt mit Durchschnittssatz-Besteuerung gemäß Â§ 24 UStG nicht um fiktive Umsatzsteuer zu erhöhen

Die Entnahme eines Landwirts, der die private PKW-Nutzung nach der 1 %-Regelung ermittelt und die Umsatzsteuer pauschaliert, ist nicht um eine fiktive Umsatzsteuer zu erhöhen.
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Firmenwagen 1 % Regelung, Fahrtenbuch, Betriebs PKW, Änderungen in 2010

Der private Nutzungsanteil eines zum Betriebsvermögen gehörenden Kfz muss nach der sogenannten Listenpreisregelung mit 1 % des inländischen Listenpreises versteuert werden, wenn das Fahrzeug zu mehr als 50 % betrieblich genutzt und kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt wird.
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Das ordnungsgemäße Fahrtenbuch

Stuttgart, 26. Januar 2010 openPR – Arbeitnehmer und Unternehmer, die das betriebliche Kraftfahrzeug auch für Privatfahrten nutzen, müssen die private Nutzung versteuern. Um den privaten Anteil festzustellen kann entweder die 1%-Regelung in Anspruch genommen oder ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt werden. Das Führen eines Fahrtenbuchs lohnt sich in der Regel dann, wenn die private Nutzung bei neuen Fahrzeugen weniger als 30% beträgt.
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