Artikel-Schlagworte: „Fahrtenbuch“
Keine Anwendung der 1 %-Regelung bei Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte
Der Bundesfinanzhof hat soeben entschieden, dass die 1 %-Regelung (§ 8 Abs. 2 Satz 2 EStG) nicht anwendbar ist, wenn der Arbeitnehmer ein betriebliches Fahrzeug lediglich für betriebliche Zwecke sowie für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzt.
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ARD Ratgeber Geld - Steuer 2012 Software
Steuererklärung ohne Schrecken
ARD Ratgeber Geld - Steuer 2012: Einfacher geht´s nicht
Freiburg (ots) - ARD Ratgeber Geld - Steuer 2012 ist eine neue Software für alle, die bei der Steuererklärung sämtliche Sparpotenziale ausschöpfen und Fehler vermeiden wollen. Die Software lässt sich ganz einfach bedienen und sorgt dafür, dass der Steuerzahler auf ganz legale Weise jeden zu viel bezahlten Cent zurückbekommt.
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QuickSteuer 2012: Steuern sparen leicht gemacht
Freiburg (ots) - Arbeitnehmer schenken dem Staat Schätzungen zufolge jedes Jahr über 350 Millionen Euro, weil sie keine Einkommensteuererklärung abgeben. Die Verweigerungsgründe: zu aufwendig, zu kompliziert. Und auch wer zur Abgabe verpflichtet ist, kommt der Aufgabe meist mit wenig Euphorie nach. Dabei kann es so einfach sein: mit QuickSteuer 2012.
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Musterverfahren: Firmenwagenbesteuerung - Revision wird eingelegt
Am 29. September 2011 hat das Niedersächsische Finanzgericht die Klage zur Besteuerung des geldwerten Vorteils der Privatnutzung eines Firmenwagens mit der 1%-Regelung auf Basis des Bruttolistenpreises abgewiesen (Az.: 9 K 394/10). Streitig war die Frage, ob die Pauschalbewertung der privaten Nutzung eines Firmenwagens verfassungsgemäß ist, wenn die Nutzungsentnahme nach dem inländischen Bruttolistenpreis bei der Erstzulassung bemessen wird. Allerdings hat das Finanzgericht die Revision zugelassen, da es sich bei der Streitfrage um eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung handelt.
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Musterverfahren zur 1%-Regelung - Mündliche Verhandlung beim Finanzgericht
Am Mittwoch, dem 14. September 2011 verhandelt, das Niedersächsische Finanzgericht zu einem Dauerstreitpunkt im Steuerrecht. In dem vom Bund der Steuerzahler unterstützten Musterverfahren geht es um die Frage, ob der Bruttolistenneupreis heute noch zur Basis für die Ermittlung der 1%-Regelung gemacht werden darf. Für Dienstwagennutzer dürfte das Verfahren von weitreichender Bedeutung sein.
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Dienstfahrten mit dem privaten Auto
Ein interessantes Urteil ist vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig
(Aktenzeichen 2BvR 1008/11). Für Dienstfahrten mit dem privaten Auto können Arbeitnehmer 0,30 € je gefahrenen Kilometer steuerfrei erstattet bekommen. Besser haben es da Angestellte im Öffentlichen Dienst. Für diese ist eine steuerfreie Erstattung von bis zu 0,35 € je Kilometer möglich. Gegen diese Ungleichbehandlung richtet sich das Verfahren.
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Betriebsprüfung: Kraftstoffkosten und Einnahmen bei Taxiunternehmen
Bei der Jagd nach höheren Steuereinnahmen geht es nicht nur um strittige Beträge von einigen 10.000 Euro oder mehr. Immer häufiger nehmen die Betriebsprüfer der Finanzämter auch kleinere Posten genau unter die Lupe – bei den Betriebsausgaben von selbstständigen Unternehmern und Freiberuflern insbesondere die Kraftstoffkosten für den oder die Firmenwagen. Auch Taxiunternehmer stehen unter verschärfter Beobachtung. Gegen ungerechtfertigte Steuernachforderungen gibt es nur ein Mittel: eine ordnungsgemäße, detailliert belegte Buchführung. Nachlässigkeit kommt hier bei der Betriebsprüfung teuer zu stehen.
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Fahrzeuge im Betriebsvermögen - 1%-Methode - Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage
Wenn Fahrzeuge im Betriebsvermögen vom Unternehmer auch privat genutzt werden, ist die private Nutzung den Ertragsteuern sowie der Umsatzsteuer zu unterwerfen. Um den Wert der privaten Nutzung für steuerliche Zwecke zu ermitteln, stehen dem Unternehmer verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Er kann ein Fahrtenbuch führen; allerdings sind die Anforderungen, die das Ertragsteuerrecht zur Anerkennung des Fahrtenbuchs stellt, sehr hoch. Oder er wählt die Pauschalierung mittels 1%-Methode. Diese Methode wendet das Finanzamt auch an, wenn es das Fahrtenbuch nicht anerkennt. Hier kommt gegebenenfalls auch die Kostendeckelung (Ansatz der Kfz-Nutzung höchstens mit den angefallenen Kosten) zum Tragen.
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Sonderausstattungen bei Dienstwagen
Darf ein betrieblicher Pkw auch privat mitbenutzt werden, so bemisst sich der geldwerte Vorteil der Privatnutzung grundsätzlich nach der sogenannten 1 % - Regelung des inländischen Bruttolistenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattungen. Ausnahmen gelten nur bei Führung eines Fahrtenbuches.
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