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Artikel-Schlagworte: „1 Prozent Regelung“



Fahrzeuge im Betriebsverm̦gen Р1%-Methode РUmsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage

Wenn Fahrzeuge im Betriebsvermögen vom Unternehmer auch privat genutzt werden, ist die private Nutzung den Ertragsteuern sowie der Umsatzsteuer zu unterwerfen. Um den Wert der privaten Nutzung für steuerliche Zwecke zu ermitteln, stehen dem Unternehmer verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Er kann ein Fahrtenbuch führen; allerdings sind die Anforderungen, die das Ertragsteuerrecht zur Anerkennung des Fahrtenbuchs stellt, sehr hoch. Oder er wählt die Pauschalierung mittels 1%-Methode. Diese Methode wendet das Finanzamt auch an, wenn es das Fahrtenbuch nicht anerkennt. Hier kommt gegebenenfalls auch die Kostendeckelung (Ansatz der Kfz-Nutzung höchstens mit den angefallenen Kosten) zum Tragen.
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Sonderausstattungen bei Dienstwagen

Darf ein betrieblicher Pkw auch privat mitbenutzt werden, so bemisst sich der geldwerte Vorteil der Privatnutzung grundsätzlich nach der sogenannten 1 % – Regelung des inländischen Bruttolistenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattungen. Ausnahmen gelten nur bei Führung eines Fahrtenbuches.
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Berechnung des geldwerten Vorteils eines Dienstwagens

Mit dem aktuellen Schreiben hat das BMF endlich einlenkende Stellung genommen zu einer Reihe von BFH-Urteilen zur Berechnung des geldwerten Vorteils für die Nutzung des Dienstwagens für Fahrten zwischen der Wohnung und der regelmäßigen Arbeitsstätte.
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1 % Regelung bei Firmenwagen

Grundsätzlich gibt es für Unternehmer, die kein Fahrtenbuch führen die Möglichkeit ihre Nutzung der zum notwendigen Betriebsvermögen gehörenden Kraftfahrzeuge für Privatfahrten mit einem Prozent des Bruttolistenpreises (zzgl. der Sonderausstattung) pro Monat zu berechnen.
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Anspruch auf die Privatnutzung eines überlassenen Firmenwagens

Steht einer Arbeitnehmerin arbeitsvertraglich ein Dienstwagen zu, darf ihn der Arbeitgeber während der Mutterschutzfristen nicht herausverlangen. Auf diese Privilegierung macht Rechtsanwalt Manfred Becker von der Anwaltssozietät Eimer Heuschmid Mehle in Bonn angesichts eines widersprechend klingenden Urteils des Bundesarbeitsgerichts (BAG) aufmerksam.
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BFH-Urteil zur Firmenwagenbesteuerung – BdSt fordert gesetzliche Neuregelung

Anlässlich des letzte Woche veröffentlichten Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Firmenwagenbesteuerung (Az.: VI R 54/09) fordert der Bund der Steuerzahler (BdSt) im Zuge des Steuervereinfachungsgesetzes eine gesetzliche Neuregelung.
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Firmenwagen: Fahrtenbuch, Vorsteuerabzug, Betriebskosten, private und betriebliche Nutzung

Das Abwrackprämien-Jahr 2009, in dem die privaten Neuwagenkäufe rapide in die Höhe schnellten, während sich die Unternehmen zurückhielten, war die große Ausnahme von der Regel, die da lautet: Gut zwei Drittel (70 Prozent) der Pkw-Neuzulassungen in Deutschland sind Dienst- oder Firmenwagen. Denn diese sind längst mehr als Gebrauchsfahrzeuge für die Ausübung betrieblicher und freiberuflicher Tätigkeiten oder als Statussymbole, die Managern vorbehalten bleiben.
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Ein-Prozent-Methode – Rechtsirrtümer bei der Besteuerung von Firmenwagen

Die Besteuerung des Privatanteils bei Firmenwagen und Betriebs-Pkw muss kein Buch mit sieben Siegeln sein: Besonders die pauschale Ein-Prozent-Methode macht es Angestellten mit Firmenwagen und Selbstständigen mit Betriebs-Pkw leicht.
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WISO Fahrtenbuch – Kilometer für Kilometer Steuern sparen

Zum Jahresbeginn hat Vater Staat wichtige Steuervorteile gestrichen. Wer beruflich auf sein Auto angewiesen ist, zahlt gleich doppelt: Auf der einen Seite sorgt die Erhöhung der Mehrwertsteuer für steigende Benzinpreise, während gleichzeitig die Pendlerpauschale erheblich gekürzt wird.
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